Mehr souveräne Cloud für Europa?

Microsoft erweitert EU-Datengrenze

15.01.2024
Von 
Martin Bayer ist Chefredakteur von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO. Spezialgebiet Business-Software: Business Intelligence, Big Data, CRM, ECM und ERP.

Security und Support - externer Zugriff weiter vorgesehen

Eine 100-prozentige Abschottung der EU-Cloud scheint allerdings nach wie vor nicht gegeben. Microsoft verweist an dieser Stelle auf Security-Anforderungen. Mehr als 8000 Spezialisten weltweit würden ständig über die Sicherheit der Cloud wachen, potenzielle Bedrohungen analysieren und Angriffe abwehren. Dafür sind offenbar Daten-Transfers aus der EU heraus notwendig. Diese Security-relevanten Vorgänge würden jedoch dokumentiert und seien auch allein auf sicherheitskritische Funktionen beschränkt, erläutert Brill.

Auch auf Support-Seite scheint die EU-Datengrenze derzeit nach wie vor durchlässig zu sein. Doch an dieser Stelle will Microsoft die Grenzen ebenfalls weiter dicht machen. In einer nächsten Phase der EU Data Boundary, die später im Jahr 2024 eingeläutet werden soll, würden auch Support-Daten innerhalb der EU-Grenzen gehalten und verarbeitet, hieß es. Sollte ein Zugriff von außerhalb Europas erforderlich sein, würde dieser im Rahmen einer Virtual Desktop Infrastructure auf das Notwendigste beschränkt. Microsoft will darüber hinaus auch eine rein EU-interne Support-Option anbieten - diese müssten Kunden allerdings kostenpflichtig extra dazubuchen.

Microsoft ist nicht der einzige Anbieter, der an speziellen entsprechend abgesicherten EU-Clouds arbeitet:

Nach wie vor herrscht viel Unsicherheit darüber, inwieweit Unternehmen und Behörden Daten DSGVO-konform in den Clouds der großen US-Anbieter ablegen und verarbeiten dürfen. Zwar bemühen sich seit vielen Jahren die politischen Institutionen, einen verlässlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Bislang allerdings ohne durchschlagenden Erfolg. 2015 kippten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf Betreiben des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems die Safe Harbour-Vereinbarung. 2021 erklärte das Gericht auch die Nachfolgeregelung Privacy Shield für ungültig. Auch das im vergangenen Jahr ausgehandelte Data Privacy Framework dürfte über kurz oder lang vor dem EuGH landen.

Alles eine Frage des Zugriffs

Die Befürchtungen, dass US-amerikanische Cloud-Anbieter wie AWS, Google, Microsoft und Oracle durch Gesetze in den Vereinigten Staaten gezwungen sind, in deren Clouds gespeicherte Kundendaten im Bedarfsfall an US-Behörden herauszugeben, bleiben weiter bestehen. Insbesondere der seit März 2018 geltende Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act (CLOUD Act) wird mit großem Argwohn betrachtet. Das Gesetz verpflichtet amerikanische Internet- und Cloud-Anbieter sowie IT-Dienstleister, US-Behörden auch dann Zugriff auf gespeicherte Daten zu gewähren, wenn die Speicherung nicht in den USA erfolgt.

Datenschutzabkommen mit den USA: EU billigt Data Privacy Framework

Ob die Initiativen der Cloud-Anbieter tatsächlich für mehr Datenschutz sorgen können, bleibt fraglich. Datenschützer melden immer wieder Zweifel an. Die US-Anbieter blieben rechtlich weiter für die Daten in ihren Clouds verantwortlich und unterlägen als US-Unternehmen auch der US-Rechtsprechung. "Der Ort der Speicherung bringt leider nichts, solange Zugriff aus den USA möglich ist", argumentiert Schrems seit Jahren. Eine rechtlich stabile Lösung bräuchte eine völlig weisungsfreie Einheit in der EU, bei der die Daten bleiben.