Verbraucherschützer rügen Kundenkarten

19.01.2004
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Martin Bayer ist Chefredakteur von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO. Spezialgebiet Business-Software: Business Intelligence, Big Data, CRM, ECM und ERP.

Das sieht Schöffner von Loyalty Partner anders. Sie verweist auf eine Umfrage von TNS Emnid über "Bonusprogramme aus Sicht der Verbraucher". Zwei Drittel der Kunden würden demnach die Hinweise zum Datenschutz lesen. Für rund drei Viertel sei die Form der Einwilligung auf dem Anmeldeformular in Ordnung, heißt es in der von Loyalty Partner in Auftrag gegebenen Studie. "Die Leute sind nicht doof und unmündig, wie man sie immer wieder gerne hinstellt", argumentiert die Payback-Sprecherin. "Sie können Kinder kriegen und Kredite aufnehmen, aber eine Kundenkarte will man ihnen nicht zugestehen."

Schöffner räumt jedoch indirekt ein, dass in Sachen Kontrolle noch Verbesserungsbedarf besteht. Bis auf einzelne Untersuchungen der Datenschutzbeauftragten der beteiligten Partnerunternehmen sowie der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder existierten keine Prüfinstanzen. Eine Art Daten-TÜV oder etwas Ähnliches gebe es bislang nicht. Bettina Gayk, Sprecherin der Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen (NRW), bestätigt die fehlenden Kontrollen: "Die Kapazitäten sind begrenzt." Drei Mitarbeiter müssten sich um den gesamten Wirtschaftsbereich im Bundesland kümmern, und "NRW ist groß". So sei es oft schwierig, in jedem Detail zu prüfen, ob das Kundenkartenprogramm so laufe, wie es vom Betreiber dargestellt werde. Inwieweit der Betreiber im Nachhinein Änderungen im System vornehme, könnten die Behörden kaum nachvollziehen.

Grundsätzlich sei man mit Kundenbindungsprogrammen, die eine große Menge an Informationen einsammeln, nicht sehr glücklich. Mit den Datenspuren, die Kunden über ihre Rabattkarten hinterlassen, könnten Profile über das Konsumverhalten erstellt werden, heißt es in einem Bericht der Datenschutzbehörde. Wenn die Kunden jedoch in die Bedingungen einwilligen, ist das ihr gutes Recht auf informationelle Selbstbestimmung. "Das muss letztendlich jeder für sich selbst entscheiden." (ba)