Verbraucherschützer rügen Kundenkarten

19.01.2004
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Martin Bayer ist Chefredakteur von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO. Spezialgebiet Business-Software: Business Intelligence, Big Data, CRM, ECM und ERP.

Vorwürfe der Verbraucherschutzorganisationen, Happy Digits lege den Antragsformularen keine Geschäftsbedingungen bei und informiere seine Teilnehmer daher nur unzureichend, kann Dura nicht nachvollziehen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) lagen immer lose bei, sagt Dura. Allerdings seien sie oft aus den anderen Unterlagen herausgefallen. Die Kunden könnten sich aber direkt in den beteiligten Geschäften oder per Faxabruf informieren. Außerdem bekämen sie die notwendigen Informationen mit dem Versand der Karte noch einmal zugestellt.

Auch Vertreter der Loyalty Partner GmbH, Betreiberfirma des Bonusprogramms Payback der Kaufhof AG, beteuern, alle Datenschutzrichtlinien einzuhalten. So unterscheide man auf dem Anmeldeformular klar zwischen Pflicht- und freiwilligen Angaben, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme zur Studie des VZBV. Die Nutzung der Daten zu Marketing- und Marktforschungszwecken würden die Teilnehmer durch ihre Unterschrift erlauben.

Alle Abfragen für Werbung und Marktforschung der angeschlossenen Partnerunternehmen würden außerdem anonymisiert betrieben. Die Personalisierung der Sendungen erfolge getrennt bei einem auswärtigen Dienstleister. Alle anfallenden Daten würden sofort nach dem Versand wieder gelöscht. Damit entbehre der Vorwurf, Payback erstelle Kundenprofile, jeder Grundlage. "Es ist unangebracht, diffuse Ängste zu erzeugen. Dies dient nicht der sachlichen Aufklärung und damit auch nicht dem Verbraucherinteresse", heißt es von Seiten der Payback-Betreiber.

Daten über Jahre gehortet

Aufklärung bedeutet jedoch aus Sicht von Rena Tangens vom Verein zur Förderung des bewegten und unbewegten Datenverkehrs (Foebud), der unter anderem die jährlichen "Big Brother Awards" verleiht, der Öffentlichkeit die Augen über die Praktiken der Kundenkartenbetreiber zu öffnen. Problematisch sei in erster Linie die Tatsache, dass alle Informationen unter dem Vorwand der handelsrechtlichen Aufbewahrungspflicht über Jahre hinweg archiviert würden. Daher lasse sich heute noch gar nicht sagen, wozu die gesammelten Daten in Zukunft benutzt würden.

Tangens führt als Beispiel einen Verbraucher an, der in den vergangenen Jahren, als noch nichts über die Problematik des krebserregenden Stoffes Acrylamid bekannt war, große Mengen Kartoffelchips eingekauft hat. Diese Information könnte in Zukunft für eine private Krankenversicherung interessant sein.