SAP setzt Anwender unter Druck

14.02.2002
Von Christian Zillich

Anwender sollten daher sehr genau prüfen, wann der richtige Zeitpunkt für eine Migration gekommen ist, und sich nicht vor zähen Verhandlungen mit ihren Vertriebsbeauftragten auf SAP-Seite scheuen. Die RCM Group hat mittlerweile beschlossen, ihre künftige Strategie ohne Zeitdruck zu überdenken. Der Baustoffkonzern wird daher in den kommenden Jahren auf R/3-Enterprise wechseln. IT-Director Köckeritz gibt sich kämpferisch: „Im schlechtesten Fall müssen wir alle Lizenzen neu kaufen, obwohl wir immer Wartung gezahlt haben. Das Risiko nehmen wir in Kauf.“

Tips für den Vertragspoker

Preislisten sind nicht alles. Vor allem bei Großunternehmen hängt viel vom Verhandlungsgeschick ab. „Mit einer klugen Taktik gelingt es Firmen immer wieder, in die nächstgünstige Standardrabattklasse zu gelangen“, so Robert Brun, Manager im Competence Center IT-Consulting von Plaut.

Trümpfe beim Lizenzpoker haben auch Neukunden aus Branchen, in denen SAP bislang schwach vertreten ist, und solche, die für die Walldorfer aus technischer Sicht interessant sind, beispielsweise Mysap.com auf Linux-Basis einführen wollen.

Für Kunden mit Standardrabatten unter 20 Prozent kann es günstiger sein, mit Systemhäusern zu verhandeln. Hier besteht aufgrund der Konkurrenz der Systemintegratoren untereinander oftmals Spielraum. Bei der Schnürung von Lizenzpaketen kann festgeschrieben werden, dass Wartungsgebühren erst ab dem Zeitpunkt der realen Nutzung anfallen.

Ferner lassen sich wichtige Erfahrungen oftmals in kleineren Pilotprojekten gewinnen, für die SAP im Einzelfall verbilligte Lizenzen vergibt.

Für den Zukauf von weiteren Lizenzen sollte im Vertrag festgeschrieben sein, dass dieser zu gleichen Konditionen und Rabatten erfolgen kann, also nicht nach den höheren Listenpreisen abgegolten werden muss.

Für international ausgerichtete Kunden lohnt sich die Nachfrage bei mehreren SAP-Auslandsvertretungen. Im Standardvertrag der SAP ist nicht vorgesehen, dass Lizenzen beim Verkauf von Beteiligungsgesellschaften übertragbar sind.