GDPdU: Archivdaten im Zugriff der Steuerbehörden

12.11.2003

Universelles Auswertungsprogramm für steuerrelevante Daten

Die Diskussion um ein universelles Auswertungsprogramm entstand durch den Artikel "Rückstellung für Kosten des Datenzugriffs der Finanzverwaltung" von Groß, Lindgens und Matheis (veröffentlich im DStR Heft 23/2003, S. 921ff), in dem die Lösung der Archivierungsproblematik beschrieben wurde. Wenn Archivsysteme selbst nicht mehr über die Auswertungslogik des Hauptsystems verfügen müssen, wenn es nur noch vollständige, auswertbare steuerrelevante Daten übernimmt und auf Anforderung wieder bereitstellt, muss die Auswertbarkeit der steuerrelevanten Daten mit anderen Mitteln sichergestellt werden. Hier kommt natürlich sofort das Auswertungsprogramm ins Spiel, mit dem die Finanzbehörden prüfen. Zumindest für die Daten nach der Zugriffsart Z3 ist dies der gesetzte Auswertungsstandard, der die Struktur der Daten vorgibt.

Das Bundesministerium der Finanzen scheut sich natürlich, ein einzelnes Produkt wie IDEA offiziell zu verankern. Man kann Wettbewerbsprodukte wie ACL nicht grundsätzlich benachteiligen. Mit einer Festlegung auf IDEA hätte man jedoch den Vorteil, dass die Funktionalität und die benötigten Strukturen bekannt sind. Will man jedoch einen neutralen Begriff wie "universelles Auswertungsprogramm" benutzen, muss der Funktionsumfang auch neutral definiert werden. Die Formulierung aus dem Fragen- und Antwortenkatalog des BMF vom März 2003, dass bei der Auslagerung der steuerrelevanten Daten aus dem operativen System für die Archivierungssysteme die gleiche Auswertungsfunktionalität wie bei dem die Daten erzeugenden System vorhanden sein soll (Frage und Antwort Nr. 11), greift bei Auswertungsprogrammen wie IDEA oder ACL nicht mehr.

Keine Zertifizierung für Archiv und Speichersysteme

In jüngst erfolgten Stellungnahmen auf Eingaben hat das BMF deutlich gemacht, dass es weder für Speichersubsysteme noch für Archivsysteme eine Zertifizierung gibt oder geben wird. Damit erübrigen sich auch die Diskussionen um die Marketing-Slogans "GDPdU-konforme Archivierung" und die Frage des "richtigen" Speichermediums. GDPdU-Konformität beschränkt sich auf die Vollständigkeit und Auswertbarkeit der Daten selbst. Dies ist Angelegenheit der die Daten originär erzeugenden Systeme. Das "richtige" Speichermedium gibt es nicht. Eine Festlegung auf nur eine Technik ist weder sinnvoll noch angesichts des schnellen technologischen Wechsels machbar. Sicherheit und Verfügbarkeit sind außerdem nicht allein vom Speichermedium abhängig. Die gespeicherte Information muss auch auslesbar, anzeigbar und verarbeitungsfähig sein. Hierfür sind entsprechende Betriebssysteme, Treibersoftware und Verarbeitungsprogramme notwendig. Die Information auf einem

sicheren Speicher zu haben nützt nicht viel, wenn man sie nicht mehr verwenden kann.