GDPdU: Archivdaten im Zugriff der Steuerbehörden

12.11.2003

Steuerrelevante Daten

Der sehr weiche Begriff der "steuerrelevanten Daten" ist unter zwei Gesichtspunkten zu betrachten: inhaltlich und technisch. Inhaltlich geht es darum, auf welche Informationen der Steuerprüfer im Rahmen einer Außenprüfung zugreifen darf. Diese Frage muss das steuerpflichtige Unternehmen in Abhängigkeit von seiner Geschäftstätigkeit zusammen mit seinem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantworten. Wichtig: Dies ist keine Aufgabe der Softwarebranche. Nach Auffassung der Bundessteuerberaterkammer gehört die Ermittlung der steuerlich relevanten Daten zu den "Vorbehaltsaufgaben" der steuerberatenden Berufe.

Dabei gilt, dass sich durch die GDPdU am fachlichen Umfang und Inhalt der Prüfung eigentlich nichts ändert, sondern dass sich die Form der Bereitstellung, des Zugriffs und der Auswertung an die technologische Entwicklung angepasst hat.

Immer mehr Information entsteht originär elektronisch und kann auch nur elektronisch ausgewertet werden. Technisch geht es darum, wie diese Informationen für eine Auswertung bereitgestellt werden kann. Steuerrelevante Daten können in einem Unternehmen in unterschiedlichen Systemen entstehen und gespeichert werden. Hier ist die Aufgabe, nach der fachlichen Qualifizierung der steuerrelevanten Daten die entsprechenden Systeme, Speicherorte und Formate zu ermitteln, um die Daten anhaltend auswertbar bereitzustellen.

"Originär elektronische Unterlagen"