Mit dem Zuwanderungsgesetz 2005 hat sich das Aufgabengebiet des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) grundlegend verändert. Ursprünglich war die Behörde lediglich für die Entscheidung über Asylanträge zuständig. Die IT diente in erster Linie internen Prozessen sowie den Außenkontakten zu Sicherheitsbehörden und Gerichten. Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde die Zuständigkeit des BAMF stark erweitert. Das Amt führt nun zusätzlich das Ausländerzentralregister als Informationsquelle von ca. 6.000 Partnerbehörden und koordiniert die sprachliche und soziale Integration von Zuwanderern in Deutschland.
Vielfältige Anforderungen
Damit war die Nürnberger Bundesbehörde auch für die Integrationskurse zuständig. Darin werden Migranten in mindestens 645 Unterrichtseinheiten die Grundkenntnisse der deutschen Sprache und das Grundwissen in deutscher Geschichte, Kultur und Recht vermittelt.
Durchgeführt werden diese Kurse von etwa 2.000 Kursträgern an mehr als 6.000 Einrichtungsstätten. Diese Bildungsträger mussten in ihren Prozessen ebenso angekoppelt werden wie das Bundesverwaltungsamt, die Außenstellen des BAMF, andere Sicherheitsbehörden sowie die Ausländerbehörden. Keine leichte Aufgabe - gerade hinsichtlich der IT.