"Was versteht man unter Technik?"

13.04.2005
Von Johannes Kelch

Viele Softwareanbieter quält die Frage, ob sie demnächst hohe Lizenzforderungen begleichen, ihre Produkte vom Markt nehmen oder sogar mit Klagen rechnen müssen, weil sie Patente auf Geschäftsideen und Computerprogramme verletzen. Dietrich Welp vom Bundesjustizministerium entkräftete auf der Veranstaltung "Softwarepatente ja oder nein?" im Forum der Münchner IHK-Akademie diese Befürchtungen. Das Europäische Patentübereinkommen von 1973 bleibe weiterhin gültig, wonach "Software als solche" vom Patentschutz ausgenommen sei, sagte der Ministerialrat.

Brüsseler Mühlen 20. Februar 2002 Die EU-Kommission legt den Vorschlag einer Richtlinie zur "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" vor. 24. September 2003 Das EU-Parlament verabschiedet die Richtlinie in geänderter Fassung (erste Lesung). 18. Mai 2004 Der EU-Ministerrat passt die Richtlinie wieder an den Kommissionsvorschlag an. 07. März 2005 "Gemeinsamer Standpunkt des Europäischen Rates": Präzisierung und Einschränkung des Entwurfs. Juli 2005 Voraussichtlich zweite Lesung im EU-Parlament.

Nach Darstellung von Welp hat der Europäische Rat den Entwurf der EU-Richtlinie über die "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" Anfang März 2005 "präzisiert und eingeschränkt". Die Bundesregierung habe deutliche "Verbesserungen" durchgesetzt (siehe Kasten "EU-Richtlinie - die neueste Version"). Allerdings räumte Welp ein, dass Deutschland mit der Forderung nach einer Definition dessen, was unter "Technik" zu verstehen ist, gescheitert sei.