"Was versteht man unter Technik?"

13.04.2005
Von Johannes Kelch
Die mit Softwarepatenten verbundenen grundsätzlichen Risiken sind kleinen wie großen Anbietern im ITK-Markt bekannt. Gestritten wird jetzt noch in erster Linie um Definitionsfragen.

Hier lesen Sie ...

  • dass die Opponenten im Streit um Softwarepatente gar nicht so weit auseinander liegen;

  • warum sogar Microsoft angeblich gegen Trivialpatente ist;

  • welche Rolle Deutschland beim Verfertigen der EU-Richtlinie spielte;

  • dass die Definition von "Technik" Dreh- und Angelpunkt der Diskussion ist.

Vor der IHK-Akademie München demonstrierte eine Gruppe von Softwarepatentgegnern in gestreifter Sträflingskleidung. Auf ihren Schildern standen Texte wie "Ich habe eine doc-Datei nicht mit MS-Word geöffnet". Kein Zweifel, die Diskussion um Softwarepatente wird unverändert emotional geführt.

Diese Grafik von Siemens-Patentanwalt Kai Brandt fand bei der IHK-Veranstaltung in München breite Zustimmung. Im roten Bereich (Nichttechnische Software) soll es keine Patente geben. Ausschließlich im gelb-grünen Feld soll Software als Bestandteil einer technischen Erfindung dem Patentschutz unterliegen können. Büroautomatisierung, Buchhaltungsprogramme, Kundenbindungslösungen, Content-Management - all das, was zwar heute mit "Softwaretechnologie" etikettiert wird, jedoch keine Technik in engerem Sinne ist, soll nicht patentfähig sein. Die von Patentämtern bereits erteilten Trivialpatente ("Fortschrittsbalken", "One-Click-Shopping") fallen nach dieser Systematik in den roten Bereich und sind damit unhaltbar.
Diese Grafik von Siemens-Patentanwalt Kai Brandt fand bei der IHK-Veranstaltung in München breite Zustimmung. Im roten Bereich (Nichttechnische Software) soll es keine Patente geben. Ausschließlich im gelb-grünen Feld soll Software als Bestandteil einer technischen Erfindung dem Patentschutz unterliegen können. Büroautomatisierung, Buchhaltungsprogramme, Kundenbindungslösungen, Content-Management - all das, was zwar heute mit "Softwaretechnologie" etikettiert wird, jedoch keine Technik in engerem Sinne ist, soll nicht patentfähig sein. Die von Patentämtern bereits erteilten Trivialpatente ("Fortschrittsbalken", "One-Click-Shopping") fallen nach dieser Systematik in den roten Bereich und sind damit unhaltbar.

Dabei liegen die Positionen im Streit um die geplante EU-Richtlinie über die "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" gar nicht so weit auseinander. In einer Diskussion der IHK München und des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) Oberbayern forderten unterm Strich die meisten Firmenvertreter - egal ob aus großen oder kleinen Technik- und Softwareunternehmen -, dass ausschließlich technische, mit Hilfe von Software realisierte Erfindungen patentierbar sein sollten.