Surfen am Arbeitsplatz: Klare Regeln helfen weiter

10.07.2006
Von 
Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.

CW: Wie sollte man sich verhalten, wenn der Arbeitgeber die Nutzung weder verbietet noch erlaubt?

KELLER: Zufällig hat sich zu der Frage erst vergangenes Jahr das Bundesarbeitsgericht geäußert. Danach ist die private Benutzung betrieblicher Kommunikationseinrichtungen prinzipiell unzulässig - eben auch dann, wenn keine ausdrücklichen betrieblichen Verbote zur privaten Nutzung existieren. Allenfalls eine kurzfristige private Nutzung des Internet mag in diesem Fall während der Arbeitszeit gerade noch als hinnehmbar angesehen werden. Mein Tipp: Ich würde mich als Arbeitnehmer immer an den Verantwortlichen im Betrieb wenden und diesen auffordern, für klare Regelungen, etwa im Rahmen einer so genannten Internet-Policy, zu sorgen.

CW: Haben die meisten Firmen die Internet- und E-Mail-Nutzung geregelt?

KELLER: In vielen Unternehmen gibt es solche Regelungen, was auch sinnvoll ist, da damit für jedermann deutlich wird, was erlaubt ist und was nicht. Das schafft Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Eine Internet-Policy sollte Art und Umfang der privaten Nutzung des Internet regeln, Bestimmungen zu Dateigrößen und -formate, Vorsichts- und auch Verhaltensmaßnahmen hinsichtlich Viren und Spam, Anforderungen hinsichtlich Verschlüsselungen und Signaturen, sowie weitere Sicherheitsanforderungen (Authentifizierung, Übertragungssicherheit, etc.) enthalten und sollte Sanktionen regeln.

Max-Lion Keller ist Rechtsanwalt und arbeitet in der Münchner Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Münch, Petzold (IT-Recht-Kanzlei), spezialisiert für das IT- und Vergaberecht.