Surfen am Arbeitsplatz: Klare Regeln helfen weiter

10.07.2006
Von 
Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.
Wer privat im Büro surft, kann seinen Job riskieren. Max-Lion Keller, ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt aus München, gibt Tipps für den richtigen Umgang mit E-Mail und Internet.

Hier lesen Sie ... CW: Wenn sich Mitarbeiter derzeit für private Zwecke auf Kicker.de über die aktuellen Spielergebnisse informieren, müssen sie dann schon um ihren Arbeitsplatz fürchten?

KELLER: Leider muss ich diese Frage mit dem berühmt-berüchtigten Juristensatz beantworten: Es hängt davon ab. Es kommt immer darauf an, welche Regeln in dem jeweiligen Unternehmen gelten. Eines ist aber sicher: Wenn die private Nutzung des Internets ausdrücklich verboten wurde, etwa im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder einer so genannten Internet-Policy, dann kann schon das bloße Sich-Informieren bei kicker.de äußerst unangenehme Konsequenzen mit sich bringen - etwa im Sinne einer Abmahnung. Im Einzelfall ist dann auch schon mal eine verhaltensbedingte Kündigung vorstellbar.

CW: Kann das private Drucken von Dokumenten auf und mit Hilfe der Betriebsmittel des Arbeitgebers Anlass einer fristlosen Kündigung sein?

KELLER: Ja, in besonders gelagerten Fällen besteht die Gefahr. So entschied beispielsweise das Arbeitsgericht Frankfurt, dass im Prinzip in diesen Fällen eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein kann. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dies tatsächlich in einem derart erheblichen Umfang geschieht, dass der Betriebsablauf gestört wird, und der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten dadurch in nicht unerheblichem Umfang vernachlässigt. Die Meßlatte ist hier also doch recht hoch anzusetzen.