Surfen am Arbeitsplatz: Klare Regeln helfen weiter

10.07.2006
Von 
Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.

CW: Welche Aktionen am PC sollte der Mitarbeiter sonst noch während der Arbeitszeit besser unterlassen?

KELLER: Beispiele mit IT-Bezügen wären etwa, dass der Arbeitnehmer erstens nicht in den E-Mails seiner Vorgesetzten herumschnüffeln oder diesen das Passwort des betriebseigenen Servers verheimlichen sollte. Dies ist tatsächlich alles schon vorgekommen. Als Arbeitnehmer sollte man das Internet immer nur dann für private Zwecke nutzen, wenn einem dies durch den Arbeitgeber auch gestattet wurde. Selbst in diesem Fall aber hat der Arbeitnehmer sich an ein paar Regeln zu halten: So sollte er unter gar keinen Umständen pornografische Seiten oder sonstige Websites ansteuern, die in strafrechtlicher Hinsicht bedenklich sind. Natürlich hat er es auch zu unterlassen, entsprechendes Material herunterzuladen. Er sollte auch keine umfangreichen privaten Dateien auf die Festplatte des Arbeitsgebers zu speichern, weil damit die Gefahr eines möglichen Virenbefalls der betriebseigenen Server steigt. Ein weiterer Grund ist, dass auch heutzutage noch Speicherkapazitäten viel Geld kosten können - das nämlich des Arbeitgebers.

CW: Wie sollen Mitarbeiter sich verhalten, wenn sie zum Beispiel private Mails bekommen, die Privatnutzung aber verboten ist?

KELLER: Ganz einfach. An deren Stelle würde ich mich an meinen Bekanntenkreis wenden und diesen bitten, mir E-Mails in privaten Angelegenheiten ausschließlich an meinen privaten E-Mail-Account zu schicken. Zudem würde ich darauf hinweisen, dass ich via E-Mail in aller Regel nur noch außerhalb der Geschäfts- beziehungsweise meiner Bürozeiten erreichbar bin. Etwas anderes kann natürlich für Notfälle gelten.