Sapphire 2011

SAP will so innovativ sein wie Apple

19.05.2011
Von 
Martin Bayer ist Chefredakteur von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO. Spezialgebiet Business-Software: Business Intelligence, Big Data, CRM, ECM und ERP.

Versata verdirbt SAP-Show

Getrübt wurde die SAP-Show im sonnigen Florida jedoch durch den Fall Versata Software. Ein US-amerikanisches Bezirksgericht in Texas hat SAP wegen Patentrechtsverletzung zu einer Strafe von 345 Millionen Dollar verurteilt, sickerte zu Beginn der Kundenkonferenz durch. In dem Streit, der sich seit 2007 hinzieht, geht es um eine Preisfindungstechnik, die SAP angeblich irregulär in seinen Produkten nutzt, so der Vorwurf der Versata-Verantwortlichen. Bereits 2009 hatte ein Richter den deutschen Softwarekonzern zu einer Strafzahlung von 139 Millionen Dollar verdonnert. Dann wurde das Verfahren allerdings neu aufgerollt - mit dem jetzt bekannt gewordenen Ausgang. Snabes Amtskollege McDermott wollte das Verfahren nicht kommentieren. Schließlich laufe der Prozess noch. SAP werde jedoch alle Optionen prüfen.

Das Urteil ist bereits die zweite Strafe, die US-Richter dem deutschen Softwarehersteller binnen kurzer Zeit aufbrummten. Im Streit um Datenklau und Spionage durch die inzwischen geschlossene SAP-Tochter TomorrowNow hatte der Konkurrent Oracle eine Entschädigung von 1,3 Milliarden Dollar zugesprochen bekommen. SAP will lediglich gut 400 Millionen Dollar zahlen. Das Verfahren dürfte sich wohl noch eine Weile hinziehen.

Und den SAP-Chefs noch einige Unannehmlichkeiten bereiten. Wenn sich Ende Mai die Anteilseigner in der vom SAP-Gründer Dietmar Hopp finanzierten SAP-Arena in Walldorf zur Hauptversammlung treffen, will die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) Aktionärsschützer den beiden Firmenlenkern einige unangenehme Fragen zu dem Verfahren stellen, das den Konzern teuer zu stehen kommen könnte. Die Manager hätten die Aktionäre nur unzureichend über den Fall informiert und die Folgen falsch eingeschätzt, lautet ihr Vorwurf. Vorstand und Aufsichtsrat sollen deshalb nicht entlastet werden. Die Entscheidung darüber soll vielmehr vertagt werden. Nach Ansicht der DSW soll zunächst festgestellt werden, ob der Vorstand durch die Fehleinschätzung Sorgfaltspflichten verletzt hat. Zugleich soll geklärt werden, ob der Aufsichtsrat die Schadensersatzpflicht des Vorstands geprüft habe. Ob es dann am 25. Mai wirklich zu der befürchteten Konfrontation kommt, bleibt abzuwarten.