Vorteil Europa: Gerichte prüfen den Grundrechtsschutz
Aber gilt Gleiches nicht auch für deutsche Ermittlungsbehörden, wenn sie einem Verdacht nachgehen müssen? "Der Unterschied zwischen den USA und Europa ist, dass wir einen gerichtlich überprüfbaren Grundrechtsschutz haben, die USA nicht", sagt Datenschützer Weichert. Die "reasonable expectations of privacy" des US-amerikanischen Supreme Court - wonach etwa die Überwachung von gewählten Telefonnummern offiziell keine Durchsuchung ist - seien ein offenes Scheunentor für die Sicherheitsbehörden. Das deutsche Bundesverfassungsgericht sei dagegen ein Garant für eine umsichtige Interessenabwägung.
Staatsanwalt Hartmann bestätigt das aus der Praxis. Die Ermittlungsbehörden in Deutschland müssten immer die Verhältnismäßigkeit beachten. "Was wir nicht haben, auch wenn dies gerüchteweise gern in Online-Publikationen kolportiert wird, sind formalisierte Schnittstellen, mit denen wir ohne einen gerichtlichen Beschluss auf Eigeninitiative und mit eigenen Mitteln unmittelbar Daten abgreifen können. Im Regelfall ist die Voraussetzung für Zugriffsmaßnahmen der Gerichtsbeschluss.
Für den muss man je nach Qualität der Daten ganz erheblichen Begründungsaufwand betreiben", unterstreicht Hartmann. Dies ändere sich auch nicht dadurch, dass der Anbieter woanders sitze: "Für uns gilt also immer die strenge Anforderung des deutschen Datenschutzes." Wie Geheimdienste das handhaben, lässt sich nicht abschließend beurteilen. Die Pressestelle des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) weist hierzu auf die Kontrollmechanismen hin: durch den Innenminister, die Parlamente, die Datenschutzbeauftragten sowie durch die kritische Beobachtung seitens der Medien.
- Was taugen Cloud-Zertifikate?
Bestehende Sicherheitsstandards wie SAS70 und ISO 27001 können dem Cloud Computing nicht uneingeschränkt gerecht werden, weil sie sich nicht den besonderen Risiken widmen, die sich durch die Cloud-Architektur ergeben. Um Transparenz zu schaffen und Bedenken potenzieller Kunden zu zerstreuen, streben die Cloud-Anbieter vermehrt eine Auditierung durch externe Wirtschaftsprüfungsunternehmen an. Hans Paulini, Architekt und Experte für das Thema Cloud bei Logica in Deutschland hat für uns einige Zertifkate unter die Lupe genommen. Anbei ein Überblick: <br /><br /> <a href="http://www.computerwoche.de/management/cloud-computing/2487626/" target="_blank"> hier geht es zum Beitrag "Was taugen Cloud-Zertifikate?"</a> - Das EuroCloud-Zertifikat
EuroCloud ist ein Zusammenschluss europäischer Cloud-Anbieter. Der deutsche Ableger zertifiziert Unternehmen i nach dem Standard "Euro Cloud SaaS Star Audit". Der etwas sperrige Name beinhaltet eine anspruchsvolle Palette an Prüfungen, die ein Cloud-Anbieter durchlaufen muss. Hierbei wird anhand eines detaillierten Fragenkatalogs die Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien bewertet. Das Zertifikat sieht maximal fünf Sterne vor. Wird die Höchstwertung erreicht, kann der Kunde von einem sehr vertrauenswürdigen Cloud-Anbieter ausgehen. - Zertifikat mit Tradition: ISO 27001
Die seit 2005 in der jetzigen Form angebotene Zertifizierung ISO 27001 wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erteilt und ist eines der vertrauenswürdigsten Zertifikate im IT-Sektor. Das Audit besteht aus zwei Phasen: Zuerst wird anhand einer Dokumentenprüfung die grundsätzliche Eignung für die Zertifizierung festgestellt, danach folgt eine detaillierte Analyse der Sicherheitsprozesse. In der zweiten Phase werden Prozesse und sicherheitsrelevante Systeme vor Ort in Augenschein genommen. Diese Zertifizierung ist weltweit als Standard anerkannt und damit quasi auch ein Muss für alle Cloud-Anbieter. - In Europa weniger genutzt: SAS 70 vom AICPA
Die Zertifizierung SAS 70 testiert die Kontrolle über die unternehmenseigenen Steuerungsprozesse nach den Vorgaben des American Institute of Certified Public Accountants (AICPA). Die SAS-70-Zertifizierung kann auf zwei Arten erfolgen. Während die Typ-1-Zertifizierung nur eine Beschreibung der Kontrollmechanismen verlangt, werden bei Typ 2 auch die tatsächliche Umsetzung und die Effizienz der Maßnahmen im Unternehmen kontrolliert. In Europa ist diese Art der Zertifizierung nicht sehr bekannt, jedoch können einige der amerikanischen Cloud-Anbieter diese Zertifizierung nachweisen. Der Nachteil von SAS 70 ist, dass die Zertifizierung weder auf IT-Prozesse noch auf die Cloud-Fragestellung ausgerichtet ist. - Nicht ausreichend: Safe Harbour Agreement
Safe Harbour ist eine Datenschutzvereinbarung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten, die es europäischen Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten legal in die USA zu übermitteln. Europäische Rechtsstandards werden von Unternehmen, die sich nach der Safe-Harbour-Regelung zertifizieren, voll akzeptiert und respektiert. Die zugesicherten Rechte in der Praxis durchzusetzen, ist oft problematisch. Der Düsseldorfer Kreis empfiehlt daher eine zusätzliche Erklärung zwischen den Vertragspartnern. Außerdem sollen deutschen Firmen einige Mindestkriterien überprüfen, bevor sie Daten an Safe-Harbor-zertifizierte US-Firmen abgeben. - Der Patriot Act und der Cybersecurity Act
Der Patriot Act erlaubt amerikanischen Geheimdiensten seit 2002 per Gerichtsbeschluss den Zugriff auf abschließend definierte Datenbestände. Seit dem ist immer wieder der Verdacht zu hören, die amerikanische Regierung könne problemlos auf vertrauliche Inhalte ausländischer Unternehmen zugreifen, die ihre Daten bei amerikanischen Cloud-Anbietern speichern oder verarbeiten lassen. Das geht zwar nicht ohne weiteres, zeigt aber ein gewisses Vertrauensproblem auf. Richtig ist, dass sich aufgrund des Patriot Acts der Zugang zu Cloud-Server und Daten nicht vollständig ausschließen lässt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. <br /><br /> <a href="http://www.computerwoche.de/management/cloud-computing/2487626/" target="_blank"> hier geht es zum Beitrag "Was taugen Cloud-Zertifikate?"</a>
Am Ende entscheidet auch hier die Nachfrage der Kunden
Die USA haben einen anderen Ansatz gewählt. Der Patriot Act erlaubt den Zugriff nicht nur in den USA, sondern auch auf die Tochterfirmen von amerikanischen Anbietern in anderen Ländern. Weichert: "Der Patriot Act ist zudem nicht das einzige Gesetz, über das sich die USA weltweit bedienen. Um Willkür auszuschließen, bedarf es einer unabhängigen Datenschutzkontrolle. Einen solchen Vertrauensanker können die USA bis heute nicht bieten."
Das BMWi geht auf die Frage nach den Konsequenzen des Patriot Act im Zusammenhang mit Cloud Computing nur indirekt ein: "Letztlich wird der Markt entscheiden, in welchem Umfang in Deutschland oder beispielsweise in den USA Cloud-Dienste welchen Schutzniveaus nachgefragt werden. Wer sich hierzulande rechtskonform verhält, hat wie auch sonst im Wirtschaftsleben nichts zu befürchten. Wir sollten alles daran setzen, dass europäische und deutsche Anbieter sich im stark wachsenden globalen Cloud-Computing-Markt gut behaupten."