Nonplusultra in puncto Datenschutz?

Cloud - made in Germany

26.07.2012
Von Manuel Göpelt

Vorteil Europa: Gerichte prüfen den Grundrechtsschutz

Foto: Getty Images

Aber gilt Gleiches nicht auch für deutsche Ermittlungsbehörden, wenn sie einem Verdacht nachgehen müssen? "Der Unterschied zwischen den USA und Europa ist, dass wir einen gerichtlich überprüfbaren Grundrechtsschutz haben, die USA nicht", sagt Datenschützer Weichert. Die "reasonable expectations of privacy" des US-amerikanischen Supreme Court - wonach etwa die Überwachung von gewählten Telefonnummern offiziell keine Durchsuchung ist - seien ein offenes Scheunentor für die Sicherheitsbehörden. Das deutsche Bundesverfassungsgericht sei dagegen ein Garant für eine umsichtige Interessenabwägung.

Staatsanwalt Hartmann bestätigt das aus der Praxis. Die Ermittlungsbehörden in Deutschland müssten immer die Verhältnismäßigkeit beachten. "Was wir nicht haben, auch wenn dies gerüchteweise gern in Online-Publikationen kolportiert wird, sind formalisierte Schnittstellen, mit denen wir ohne einen gerichtlichen Beschluss auf Eigeninitiative und mit eigenen Mitteln unmittelbar Daten abgreifen können. Im Regelfall ist die Voraussetzung für Zugriffsmaßnahmen der Gerichtsbeschluss.

Für den muss man je nach Qualität der Daten ganz erheblichen Begründungsaufwand betreiben", unterstreicht Hartmann. Dies ändere sich auch nicht dadurch, dass der Anbieter woanders sitze: "Für uns gilt also immer die strenge Anforderung des deutschen Datenschutzes." Wie Geheimdienste das handhaben, lässt sich nicht abschließend beurteilen. Die Pressestelle des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) weist hierzu auf die Kontrollmechanismen hin: durch den Innenminister, die Parlamente, die Datenschutzbeauftragten sowie durch die kritische Beobachtung seitens der Medien.

Am Ende entscheidet auch hier die Nachfrage der Kunden

Die USA haben einen anderen Ansatz gewählt. Der Patriot Act erlaubt den Zugriff nicht nur in den USA, sondern auch auf die Tochterfirmen von amerikanischen Anbietern in anderen Ländern. Weichert: "Der Patriot Act ist zudem nicht das einzige Gesetz, über das sich die USA weltweit bedienen. Um Willkür auszuschließen, bedarf es einer unabhängigen Datenschutzkontrolle. Einen solchen Vertrauensanker können die USA bis heute nicht bieten."

Das BMWi geht auf die Frage nach den Konsequenzen des Patriot Act im Zusammenhang mit Cloud Computing nur indirekt ein: "Letztlich wird der Markt entscheiden, in welchem Umfang in Deutschland oder beispielsweise in den USA Cloud-Dienste welchen Schutzniveaus nachgefragt werden. Wer sich hierzulande rechtskonform verhält, hat wie auch sonst im Wirtschaftsleben nichts zu befürchten. Wir sollten alles daran setzen, dass europäische und deutsche Anbieter sich im stark wachsenden globalen Cloud-Computing-Markt gut behaupten."