Bauleiter surft auf Porno-Sites: Kündigung unwirksam

21.08.2007
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Dr. Michael Rath ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologie-Recht und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln. Zudem ist er Certified ISO/IEC 27001 Lead Auditor. Seine Beratungsschwerpunkte sind das IT-Recht, Datenschutzrecht und der Gewerbliche Rechtsschutz. Dr. Michael Rath ist u.a. Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) und akkreditierter Schlichter für IT-Streitigkeiten bei der Schlichtungsstelle der DGRI.

2. Privater E-Mail-Ordner

Zudem sind Vorgaben hinsichtlich der Ablage von E-Mails in entsprechende "Folder" sinnvoll, es sei denn, das Unternehmen verfügt über eine "intelligente" Archivierungslösung oder eine Software, mit der auch unstrukturierte Daten binnen Sekunden zu handels- und steuerrechtlich relevanten Unterlagen zusammengestellt werden können. Um dem Problem der Einsichtnahme und der Weiterleitung von vertraulichen E-Mails und der Zugriffe auf Mitarbeiter-Mailboxen im Urlaubs- oder Krankheitsfall Rechnung zu tragen, müssen zudem Regelungen für die "Access Delegation", also den Zugriff Dritter auf die Mailbox des Mitarbeiters in dessen Abwesenheit aufgestellt werden.