Wer privat surft, riskiert den Job

18.07.2005
Von 
Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.

Mittlerweile sind die Mitarbeiter der Rheinland Versicherung für das Thema sensibilisiert und rufen ihre Kollegen aus der IT-Abteilung an, wenn sie eine auffällige Mail erhalten. "Unsere Mitarbeiter verstehen, dass das Verbot der privaten Nutzung von E-Mail und Internet keine Willkür ist, sondern der Sicherheit des Unternehmens dient", ist Datenschutzbeauftragter Küppers überzeugt. Klare, allgemein bekannt gemachte Regeln für den Umgang mit E-Mail und Internet am Arbeitsplatz schützen letztendlich auch die Mitarbeiter: Nur wer weiß, was er nicht darf, kann sich auch daran halten und bietet im Streitfall keine Angriffsfläche.

Wen Firmen kontrollieren dürfen

Wenn der Arbeitgeber die private Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz erlaubt, ist er Anbieter im Sinne des Telekommunikations- beziehungsweise Telediensterechts. Neben strengeren Datenschutzbestimmungen ist er den Beschäftigten gegenüber verpflichtet, das Fernmeldegeheimnis einzuhalten. Diesem unterliegen der Inhalt der E-Mail-Korrespondenz sowie die Verbindungsdaten der Internet-Nutzung. Ohne die vorherige Zustimmung des Mitarbeiters hat der Arbeitgeber keinerlei Kontrollmöglichkeiten. Unbefugtes Herausfiltern, Blockieren oder Löschen von E-Mails kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Wenn dagegen der Arbeitgeber die private Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz verbietet, darf er stichprobenartig prüfen, ob das Surfen und E-Mail-Versenden der Mitarbeiter dienstlicher Natur ist. Eine automatisierte Vollkontrolle durch den Arbeitgeber ist nur dann zulässig, wenn ein konkreter Verdacht auf Missbrauch besteht. Ansonsten stellt sie einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters dar.