Softwareverträge: Tipps für Auftraggeber

23.01.2004
Von 
Dr. Kevin Max von Holleben ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht bei Lexton Rechtsanwälte in Berlin.

Der Auftraggeber sollte unbedingt darauf bestehen, das gelieferte Gesamtsystem abzunehmen. Vorher muss es einen Funktionstest absolvieren - und zwar für sämtliche Komponenten in ihrem Zusammenspiel. Diese Projektphase ist regelmäßig besonders kritisch: Mit der formalen Abnahme akzeptiert der Kunde das System als vertragsgemäß, wodurch die Fälligkeit der Vergütung oder zumindest der letzten Abschlagszahlung ausgelöst wird. Test- und Abnahmeprozedere - einschließlich der dafür gültigen Kriterien - sind deshalb ausführlich im Vertrag zu fixieren.

6. Änderungswünsche müssen geregelt werden.

Vor allem im Verlauf von komplexen und langwierigen IT-Projekten kommt es häufig zu Änderungswünschen des Auftraggebers - sei es aus technischen Gründen oder aufgrund von veränderten organisatorischen Rahmenbedingungen. Deshalb sollte der Projektvertrag detailliert regeln, wie mit solchen Änderungen umzugehen ist. Unter anderem muss er auf beiden Seiten konkrete Ansprechpartner für das Change-Request-Management benennen.

7. Der Auftraggeber hat ebenfalls Pflichten.

Eines wird gern übersehen: IT-Projekte erfordern meist die Mitwirkung des Auftraggebers. Sei es, dass der Anbieter Zugang zu dessen Gebäude erhält oder bestimmte Entscheidungen rechtzeitig in die Wege geleitet werden müssen. Manchmal liefert der Kunde auch umfangreiche Dokumentationen der vorhandenen IT-Infrastruktur, oder er übernimmt gar Teile der Projektarbeiten in Eigenregie. Wenn darüber keine Klarheit besteht, kommt es zwangsläufig zu Auseinandersetzungen. Deshalb sind Mitwirkungspflichten ausdrücklich und möglichst genau in den Vertrag aufzunehmen. Im Interesse des Auftraggebers liegt der Zusatz, dass die im Vertrag aufgeführten Mitwirkungen abschließend sind und es für ihn keine darüber hinaus gehenden Pflichten gibt.

8. Der Zugriff auf den Quellcode entzweit die Parteien.