Privatsurfer am Arbeitsplatz leben gefährlich

16.07.2007
Auch wenn das Surfen im Büro nicht verboten ist, muss es noch lange nicht erlaubt sein. Die privaten Ausflüge ins Web sind eine rechtliche Gratwanderung.

Schnell mal bei eBay nach der laufenden Auktion geschaut, bei web.de die E-Mails gecheckt oder den Flug für den nächsten Urlaub gebucht: Wer am Arbeitsplatz privat im Internet surft, ist oft auf verbotenem Terrain unterwegs. Denn hat der Chef dies ausdrücklich untersagt, kann neben einer Abmahnung auch schnell die fristlose Kündigung ins Haus flattern. Bis zu einem gewissen Maß tolerieren die meisten Arbeitgeber zwar, wenn sich die Angestellten beispielsweise in ihrer Pause online informieren. Wer aber stundenlang auf Kosten des Chefs surft und möglicherweise illegale Webseiten anschaut, muss mit Konsequenzen bis hin zu einem Strafverfahren rechnen.

"Die Rechtsprechung orientiert sich hier am privaten Telefonieren", erläutert Rechtsanwalt Johannes Richard aus Rostock, der sich auf IT-Recht spezialisiert hat. Meistens seien Surfen und Telefonieren erlaubt, aber nur wenige Minuten oder in einer bestimmten Zeit wie der Pause. Arbeitgeber hätten aber auch das Recht, das Surfen komplett zu verbieten. "Das kann durch eine Betriebsvereinbarung oder eine Individualvereinbarung erfolgen", sagt Richard.

Besteht zwischen dem Chef und seinen Angestellten überhaupt keine Vereinbarung über die private Nutzung des Netzes, ist das Surfen erst einmal grundsätzlich nicht erlaubt, sagt Christoph Schmitz-Scholemann vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt. "Denn das Internet ist eine Arbeitseinrichtung des Arbeitgebers. Privatbriefe kann man auch nicht auf Kosten des Arbeitgebers frankieren." Wer in seiner Pause für wenige Minuten sein E-Mail-Postfach öffnet, muss dem Richter zufolge in der Regel aber nicht mit Konsequenzen rechnen. "Diese Fälle interessieren die meisten Arbeitgeber nicht."

Nimmt das Surfen aber überhand und dauert womöglich mehrere Stunden, werde der Firma Arbeitszeit entzogen. Sind die besuchten Webseiten zudem noch moralisch fragwürdig, könne der Chef sehr schnell mit Konsequenzen drohen. "Es lässt sich auch alles immer zurückverfolgen, von wo aus welche Nutzung erfolgte", warnt Schmitz-Scholemann. "Auch wer 15 Minuten täglich in der Pause einen schwunghaften eBay-Handel betreibt, begeht eine Pflichtverletzung."

Dass viele Unternehmen ihren Angestellten die Internetnutzung zum Privatspaß verbieten, ist nach Ansicht von Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster nicht grundlos. Besonders in Branchen, in denen die Angestellten Kontroll- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen, könne die Ablenkung durch den Computer fatal sein. "Wer eine Maschine kontrollieren soll und nachts vier Stunden surft, ist ein Problem."