Open-Source-Lizenzen: Kostenlos heißt nicht frei

12.09.2006
Von Ralph Schweikert
Prinzipiell kostet Open-Source-Software (OSS) keine Nutzungsgebühren. Sie unterliegt aber gewissen Lizenzbestimmungen. Wer dagegen verstößt, riskiert den Verlust der Nutzungsrechte.

Die Tatsache, dass Open-Source-Produkte nichts kosten, verleitet zu der Annahme, dass keine Nutzungsbedingungen zu beachten wären. Diesem Irrglauben sitzen selbst Entwickler bisweilen auf: Open Source und Lizenzen - das schließe sich gegenseitig aus, so denken sie.

Hier lesen Sie

  • warum auch freie Software an Lizenzen gebunden ist;

  • welche lizenzrechtlichen Risiken Open-Source-Software birgt;

  • was zu tun ist, um sich dagegen abzusichern.

Doch diese Annahme ist falsch: Sowohl Distributoren als auch OSS-Anwender müssen die jeweiligen Lizenzbedingungen einhalten. Wer dagegen verstößt, verliert die Nutzungsrechte an der Anwendung. Und das kann teuer werden - unabhängig davon, ob der Lizenzverstoß mutwillig oder aus purer Unwissenheit geschieht.

Beispiel aus der Praxis

Auch die Verwendung von Open-Source-Software muss sich innerhalb gewisser Lizenzierungsbahnen bewegen.
Auch die Verwendung von Open-Source-Software muss sich innerhalb gewisser Lizenzierungsbahnen bewegen.

Diese Erfahrung musste auch Sitecom machen. Das Unternehmen hatte Router-Software zum Download angeboten, in die ein nach GPL (General Public Licence, die am weitesten verbreitete Lizenz für freie Software) lizenzierter Code integriert war. Auf der Web-Seite von Sitecom befand sich aber kein Hinweis darauf, dass die Firmware teilweise OSS enthielt. Zudem war weder eine Kopie des Lizenztextes einsehbar noch der Sourcecode zugänglich. Dies wäre jedoch nach den Paragrafen 1 und 3 der GPL nötig gewesen.

Gegen den Verstoß ging der Kläger gerichtlich vor und setzte durch, dass Sitecom die betroffenen WLAN-Router in Deutschland nicht mehr vertreiben durfte. Der Streitwert der Klage betrug 100 000 Euro.

Urheberrecht ist unveräußerlich

Eine Softwarelizenz ist zunächst nichts anderes als ein Vertrag. Der Lizenzgeber überlässt dem Lizenznehmer bestimmte Nutzungsrechte an einer urheberrechtlich geschützten Software. Notwendig ist das, weil Urheberrechte prinzipiell unveräußerlich sind. Juristisch gesehen, lässt sich eine urheberrechtlich geschützte Software weder verkaufen noch kaufen.

Die Nutzung von OSS ist grundsätzlich gebührenfrei. An der Software selbst können Hersteller und Händler also nichts verdienen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Kopierkosten zu erheben, gegen Bezahlung Garantien anzubieten, Schulungen zu veranstalten oder andere kreative Geschäftsideen umzusetzen. Wer mit OSS Geld verdienen will, muss sich aber an Lizenzbestimmungen halten. Verstößt er gegen die Bedingungen der GPL, verliert er nach Paragraf 4 das Recht, das Programm zu verbreiten, zu vervielfältigen und zu bearbeiten.