Open-Source-Lizenzen: Kostenlos heißt nicht frei

12.09.2006
Von Ralph Schweikert

Vollkommen anders sieht die Sache aber für Distributoren aus. Wenn sie ein OSS-Programm auf CD-ROM sowie mit Handbuch und/oder Support zum Pauschalpreis vertreiben, werden Fragen des Gewährleistungsrechts nach den Vorschriften des deutschen Kaufrechts behandelt.

Bislang gab es in Deutschland erst zwei Verfahren zu lizenzwidrigem Verhalten. Beide verliefen zugunsten der Kläger aus der OSS-Szene. Für viele Zweifelsfälle existiert aber noch keine Rechtsprechung, an der sich Hersteller und Distributoren orientieren könnten.

Aus dieser unübersichtlichen Situation abzuleiten, dass ein Unternehmen besser ganz auf OSS verzichtet, wäre jedoch verfehlt. Vielmehr sollten Projektleiter und Produktverantwortliche Zweifelsfragen so früh wie möglich prüfen, um für den Fall eines Prozesses dem Gericht möglichst große Sorgfalt im Umgang mit strittigen Auslegungen zu dokumentieren. Zudem können die Projektmitarbeiter anhand diese Prüfung lizenzrechtlich sinnvolle Softwarearchitekturen entwickeln. (qua)