Auf die neuen Gesetze vorbereiten

Nächste Steueränderungen in Arbeit

21.05.2015
Von 


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Weitere Steueränderungsgesetze

Erbschaftsteuer

Der Erbe oder Beschenkte muss künftig bei der Meldung auch die Steueridentifikationsnummern der am Erwerb beteiligten Personen angeben. Für Vermögensverwahrer und -verwalter, Versicherungen sowie Gerichte, Behörden und Notare erfolgt eine entsprechende Anpassung. Außerdem werden bei einer Schenkung unter Lebenden künftig sowohl Schenker als auch Beschenkter durchgehend Verfahrensbeteiligte im Feststellungsverfahren sein, und zwar auch dann, wenn der Schenker die Schenkungsteuer übernimmt.

Sonstige Änderungen

Das Gesetz enthält noch eine ganze Reihe weiterer Änderungen, die von redaktionellen Anpassungen bis zu umfassenden Änderungen für spezielle Konstellationen reichen. So wird - verbunden mit weiteren Änderungen für Unterstützungskassen - das Teileinkünfteverfahren für Gewinnanteile aus Unterstützungskassen ausgeschlossen. Bei der immer noch nicht eingeführten Wirtschaftsidentifikationsnummer gibt es erneut eine Änderung. Die Grunderwerbsteuerpflicht nach einer mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands wird wieder abhängig von der Gesellschaftsform ermittelt. Auch im Bewertungsrecht gibt es einige Änderungen.

Der Gesetzentwurf gibt auch gleich einen Ausblick auf weitere Änderungen im Steuerrecht, die für dieses Jahr geplant sind oder sich noch in der Prüfung befinden. Damit soll weiteren Wünschen der Bundesländer entsprochen werden, die mit dem aktuellen Gesetz noch nicht abgearbeitet wurden. Drei weitere Änderungspakete sind demnach bereits in Vorbereitung:

Investmentbesteuerung

Im Sommer will das Ministerium den Entwurf für ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vorlegen. Darin soll auch die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzanteilen neu geregelt werden.

Hybride Gestaltungen

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe befasst sich seit Januar mit Maßnahmen zur Neutralisierung der Effekte hybrider Steuergestaltungen. Ein Zeitplan für ein Gesetzgebungsverfahren gibt es hier aber noch nicht.

Modernisierung

Im Rahmen von Überlegungen zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sollen verschiedene Vorschläge des Bundesrats umgesetzt oder zumindest geprüft werden. Dazu gehört ein Prüfrecht der Kommunen bei der Gewerbesteuer, ein größerer Einfluss der Länder auf den Erhebungssektor sowie eine Selbstveranlagung bei der Steuerfestsetzung. Auch zu diesem Paket gibt es noch keinen Zeitplan.

Nicht alle Wünsche des Bundesrats hat das Bundesfinanzministerium aber akzeptiert. Insbesondere die gewünschte Änderung bei der Bewertung von Sachbezügen sieht die Regierung kritisch. Damit gilt die Freigrenze von 44 Euro für Sachbezüge auch weiterhin bei der Gewährung von Gutscheinen.

Quelle und Kontakt: WW+KN Wagner Winkler & Collegen GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Im Gewerbepark D75, 93059 Regensburg, Tel.: 0941 586130, E-Mail: TWeber@wwkn.de, Internet: www.wwkn.de