Kleine Firmen profitieren von zweijähriger Probezeit

14.12.2005
Von Gudrun Schulz

Dabei stellt die neue Regelung nach Ansicht von Oliver Fröhlich, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Ulrich Weber & Partner in Köln, Arbeitnehmer nicht zwangsläufig schlechter. Schließlich hätten Unternehmen auch schon in Form von befristeten Arbeitsverhältnissen die Möglichkeit gehabt, Mitarbeiter ohne Anspruch auf dauerhafte Beschäftigung zu engagieren. Bislang liefen diese Verträge nach Ende der Befristung ohne Kündigung aus. Die Zeitverträge konnten bis zu dreimal verlängert werden, maximal zwei Jahre lang. Sollte die neue Probezeitenregelung in Kraft treten, wird die Möglichkeit, sich von einem Mitarbeiter zu trennen, zwar erleichtert, ein Freibrief für willkürliche Entlassungen ist sie jedoch nicht.

Arbeitgeber wollen weniger Kündigungsschutz

"Auch während der Probezeit müssen formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen beachtet werden. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht beispielsweise auch dann vor, dass der Betriebsrat anzuhören ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass Arbeitgeber gerade in der Startphase des neuen Gesetzes hierbei Fehler machen werden", so der Arbeitsrechtler. Letztlich bestimme der Markt, zu welchen Bedingungen Verträge abgeschlossen würden. Es gelte der Grundsatz von Angebot und Nachfrage. Wenn der Bedarf da sei und die Belegschaft die anfallende Arbeit nicht mehr schaffe, hätten Unternehmen schon immer eingestellt, auch unter Anwendung des Kündigungsschutzes.

Grundsätzliche Vorteile für die Wirtschaft sieht Fröhlich aufgrund der geplanten Neuregelung deshalb nicht. Ausnahme: kleine Betriebe. "Unternehmen mit niedriger Kopfzahl werden bei vorübergehenden Kapazitätserhöhungen künftig eher bereit sein, einen Mitarbeiter einzustellen, weil sie die Perspektive haben, sich relativ einfach wieder von ihm trennen zu können." In der Summe könne das zu einer leichten Entlastung des Arbeitsmarktes führen. "Ein Befreiungsschlag ist das aber nicht."

Ob sich die Hoffnungen von CDU/CSU und SPD auf positive Arbeitsmarkteffekte durch die Probezeitverlängerung erfüllen werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Eine grundlegende Flexibilisierung des Arbeitsmarktes erwartet beispielsweise der Bayer-Konzern durch die Maßnahmen nicht. Sollte die Möglichkeit befristeter Verträge tatsächlich zugunsten der 24-monatigen Probezeit entfallen, rechnet man in Leverkusen sogar mit negativen Effekten. Vermehrte Neueinstellungen aufgrund der verlängerten Probezeit seien zumindest nicht geplant. Auch Cundus-Chef Neisius ist noch nicht wunschlos glücklich:"Grundsätzlich brauchen wir eine viel stärkere Lockerung des Arbeitsschutzgesetzes und nicht nur eine Verlängerung der Probezeit."