Firmengründung auf die feine englische Art

19.05.2004
Von Hans-Werner Oertel

Die IHK zu Berlin zeigt sich eher kritisch: Die Limited-Gründer übersähen oft, dass sie sich auch mit britischem Recht vertraut machen müssten. Das komme manchen Unternehmern womöglich entgegen, erwidert ein Experte. Die IHK Wiesbaden begrüßt "jede neue gesellschaftsrechtliche Option für Unternehmer". Friedemann Götting, Chef des Geschäftsfeldes Recht, vermutet, dass die Umgehung des deutschen Gesellschaftsrechts gewollt sei und den Gesetzgeber zum Handeln zwinge. Für ihn stelle sich damit die Frage, ob das deutsche GmbH-Recht noch "zeitgemäß" sei.

Annette Reiser von der IHK Rhein-Neckar gibt zu bedenken, dass in Deutschland das Vertrauen zu der Rechtsform noch fehle. Die meisten Geschäftsleute hätten bisher noch nie damit zu tun gehabt und seinen deshalb "skeptisch".

*Hans-Werner Oertel ist freier Journalist in Berlin.