Firmengründung auf die feine englische Art

19.05.2004
Von Hans-Werner Oertel
Besonders IT- und E-Commerce-Unternehmen gehören zu den Limited-Pionieren in Deutschland. Wer als Existenzgründer oder Selbständiger mit Blick auf eine eigene Kapitalgesellschaft auf das vergleichsweise einfache englische Gesellschaftsrecht setzt, kann neben Zeit und Ärger auch eine Menge Geld sparen.

Die frisch gebackenen Firmenchefs nennen sich offiziell "Managing Director". Ihre durchweg erst wenige Monate alten Gesellschaften sind keine GmbHs, dennoch auch in Deutschland als Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung voll rechtsfähig: englische Limiteds. Obwohl sie weiterhin in Deutschland ihr Geld verdienen und Steuern zahlen, sind sie auf der Insel registriert, parallel dazu oft auch im deutschen Handelsregister eingetragen und haben hier eine Niederlassung. Was zunächst ungewöhnlich klingen mag, bringt seit einem Jahr schon einigen hundert Firmenchefs unter der Generalüberschrift "weniger Bürokratie" jede Menge Vorteile - auch und gerade bei den Kosten.

Ltd.-Gründung

Sie ist in Deutschland voll handlungsfähig und eintragbar, selbst wenn in Großbritannien keine Geschäfte getätigt werden (EU-Niederlassungsfreiheit);

günstige Eintrags- und Registrierungskosten;

weltweite Geschäfts- und Handlungsfähigkeit;

legale Steuerminderung selbst bei Betriebsstätte in Deutschland;

eine Ltd.-Gründung ist auch nach Insolvenz/Konkurs möglich;

späterer Gesellschafterwechsel ist relativ unkompliziert.

Lübecker IT-Spezialisten haben kürzlich eine der ersten englischen Limiteds in Schleswig-Holstein ins Leben gerufen. Firmensitz des auf Eventsoftware spezialisierten Unternehmens Event Software Ltd. (www.event-software.net) mit derzeit sieben Mitarbeitern ist die Calthorpe Road in Birmingham (Großbritannien).

Neues EU-Recht, zuletzt ein höchstrichterliches BGH-Urteil vom März 2003, macht diesen vergleichsweise unbürokratischen Schritt möglich. Wer sich wie die IT-Profis Boris Koppenhöfer aus Eltville (Hessen) und der Sachse Karsten Höfner (Zschopau) einen Gründer"vater" vor Ort auf der Insel nimmt, hat seine neue Gesellschaft womöglich schon nach einigen Tagen offiziell angemeldet und braucht nur 1,40 Euro Stammkapital (bei der GmbH sind 25000 Euro die Mindesteinlage).

Persönliche Haftung ausgeschlossen