Rechtliche Aspekte des Online-Auftritts

Das Wichtigste zum Web-Design-Vertrag

24.03.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Wie Sie mit einem Website-Erstellungsvertrag Streitigkeiten über Ihren Internet-Auftritt vermeiden können, sagt Yvonne A. E. Schulten.

Die eigene Website, aber bitte professionell - das klappt oft nur, wenn Agentur und Auftraggeber zunächst einen klaren Fahrplan hin zur fertigen Website vereinbaren. Auf eine solide vertragliche Grundlage sollte nicht verzichtet werden. Andernfalls kann das Projekt "Website" leicht aus dem Ruder laufen.

Foto: Fotolia, Spectral Design

Wie das Ergebnis am Ende aussehen soll und vor allem der Weg dahin - darüber kann es im Laufe des Projekts nur allzu leicht zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Unterschiedliche Terminvorstellungen bergen weiteres Streitpotential. Hier kann ein Website-Erstellungsvertrag, auch Webdesign-Vertrag genannt, vorbeugen.

Die Phasen bis zur Fertigstellung der Website

Bei der technischen Realisierung einer Website und ihrer optische Gestaltung steht das Konzept bei Vertragsschluss meist noch nicht fest. Die Schritte bis zur fertigen Website gliedern sich dann in mehrere Phasen, die sich auch im Vertrag widerspiegeln sollten. Folgende Phasen sind üblich:

1. Entwurfs-/Konzeptphase

Der Webdesigner entwickelt zunächst ein Konzept für die Website, das die geplante Anzahl und die wesentlichen Elemente jeder einzelnen Webseite sowie ihre Verknüpfung untereinander aufzeigt.

Tipp: Es sollte geregelt werden, wie viele Entwürfe der Auftragnehmer liefern muss, wie oft der Auftraggeber berechtigt ist, einen Entwurf abzulehnen und was passiert, wenn der Auftraggeber keinen der Entwürfe freigibt.

2. Programmierungsphase

Im nächsten Schritt erstellt der Auftragnehmer die Website nach den Vorgaben des freigegebenen Konzepts durch Programmierung des Codes (z.B. des html-, php-, oder flash-Codes) der Webseiten. Hinzu kommt die Einbindung der vereinbarten Elemente in die Codes der Webseiten und die Verknüpfung der Seiten untereinander.

Tipp: Im Vertrag sollten auch die Browser festgelegt werden, für die die Webseiten vom Auftragnehmer optimiert werden, möglichst einschließlich der jeweiligen Version der Browser.

3. Abnahme und Übergabe (Schlussphase)

Der Auftragnehmer sollte sich die Abnahme der fertigen Website vom Auftragnehmer nachweisbar bestätigen lassen. Die Übergabe an den Auftraggeber erfolgt in der Regel durch Heraufladen der Daten auf einen vom Auftraggeber angegebenen Server oder durch Übergabe eines Datenträgers.