Rechtliche Aspekte des Online-Auftritts

Das Wichtigste zum Web-Design-Vertrag

24.03.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Mitwirkung des Auftraggebers

Ohne die Mithilfe des Auftraggebers kann der Auftragnehmer die Website nicht nach dessen Wünschen und Bedürfnissen entwickeln und umsetzen.

Vertraglich sollte daher - jedenfalls aus Sicht des Auftragnehmers - geregelt werden, dass der Auftraggeber die zur Entwicklung des Konzepts und weiteren Realisierung notwendigen Informationen und Wünsche rechtzeitig bzw. termingerecht mitzuteilen hat.

Tipp: Eine Regelung darüber, wer für die Beschaffung und den Rechteerwerb inhaltlicher Elemente der Website (z.B. Bilddateien, Logos, Texte) verantwortlich ist, sollte nicht fehlen. In der Regel fällt dies in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung kann z.B. in Form eines Festpreises oder nach Aufwand (z.B. auf Stundenbasis) festgelegt werden. Oft werden Abschlagszahlungen oder ein Vorschuss vereinbart. Es bietet sich an, Zahlungstermine zum Abschluss einer jeweiligen Phase festzulegen. Der Auftraggeber allerdings hat ein Interesse daran, die Vergütung erst dann zahlen zu müssen, wenn die Website fertiggestellt ist.

Fazit

Bei der Realisierung einer Website wirken Auftraggeber und Auftragnehmer zusammen. Ein Terminplan für die Phasen vom Entwurf bis hin zur fertigen Website und klare Regelungen zu den Rechten und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers sind daher eine wichtige Basis auf dem Weg hin zum gewünschten Online-Auftritt.

Zusatzleistungen wie die Beschaffung eines Domainnamens (Domainregistrierung), die Zurverfügungstellung von Webspace, die Pflege der fertigen Website, die Eintragung in Suchmaschinen, Suchmaschinenoptimierung etc. müssen ggf. gesondert beauftragt werden, da sie vom klassischen Website-Erstellungsvertrag nicht erfasst sind.

Kontakt:

Die Autorin Yvonne A. E. Schulten ist Rechtsanwältin bei der IT-Recht Kanzlei, Alter Messeplatz 2, 80339 München, Tel.: 089 1301433-0, E-Mail: m.keller@it-recht-kanzlei.de, Internet: www.IT-Recht-Kanzlei.de