CW-Ranking: Die Top-IT-Begriffe im Mai 2006

10.07.2006

Neue Strategie

Die Top 25 der meistgenannten IT-Begriffe im Mai 2006.
Die Top 25 der meistgenannten IT-Begriffe im Mai 2006.

Der weltgrößte Mobilfunkkonzern Vodafone hat im Mai einen Fehlbetrag von 25,14 Milliarden Euro für das Geschäftsjahr 2005/2006 präsentiert. Doch der Vorstandsvorsitzende Friedrich Joussen hatte auch gleich eine neue Strategie parat, um dem Unternehmen wieder Gewinne zu bescheren. Er will ein Komplettangebot aus Mobilfunk und DSL-Internetzugang zusammen mit Arcor anbieten. Diese Meldung war unter anderem dafür verantwortlich, dass es der Begriff DSL im Mai auf dem dritten Platz schaffte. Auch die Entscheidung der Bundesnetzagentur zum „Net Rental” der Deutschen Telekom brachte DSL in die Schlagzeilen. Der ehemalige Monopolist hatte großen Wiederverkäufern von DSL-Anschlüssen höhere Rabatte eingeräumt als kleineren Wettbewerbern. Schon länger gab es um das „Net Rental“ eine heftige Diskussion, nun schritt die Regulierungsbehörde ein und untersagte der Deutschen Telekom diese Vorgehensweise. Diese Entscheidung geht vor allem zu Lasten großer DSL-Wiederverkäufern wie United Internet und AOL. Die Reseller kauften bisher bei der Telekom schnelle Internetanschlüsse mit ordentlichen Rabatten ein, um sie dann mit einem Aufschlag an den Endkunden weiter zu verkaufen. Kleinere Reseller wie Freenet oder Tele2 waren gegen dieses DSL-Rabattmodell Sturm gelaufen. „Jetzt können wir wieder von gleichen Spielregeln für alle sprechen“, kommentierte der Tele2-Vorstandschef Hermann Riedl das Urteil der Regulierungsbehörde.

Bruchlandung

Im Mai beherrschte die Wahrung der Privatsphäre in vielen Bereichen die Schlagzeilen und so rangiert dieser Begriff auf Platz vier der meistgenannten IT-Begriffe. Eine der häufigsten Meldungen zu diesem Thema war die Übermittlung europäischer Fluggastdaten an US-Behörden. Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtwidrig bezeichnet und ein entsprechendes Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA für nichtig erklärt. Damit gaben die Richter einer Klage des Europaparlaments gegen das von den EU-Regierungen und der Europäischen Kommission gebilligte Abkommen statt. Der EuGH sieht den Datenschutz nicht ausreichend gewährleistet. Bislang mussten Fluggesellschaften bis 15 Minuten vor Abflug insgesamt 34 Datensätze über alle in die USA reisenden Passagiere übermitteln - darunter Namen, Adressen, Telefon- und Kreditkartennummern sowie besondere Essenswünsche. Dies sei ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den Terror argumentierte die amerikanische Regierung. Damit ist jetzt eventuell bald Schluss. Denn der EuGH stellte fest, dass Kommission und der Ministerrat der Regierungen ihre Zustimmung zu dem Abkommen auf Grundlage der EU-Datenschutzrichtlinie nicht hätten geben dürfen. Nun müsste die Kommission das Abkommen eigentlich kündigen, will das Urteil aber noch einmal überprüfen. Da die vertragliche Kündigungsfrist 90 Tage beträgt, wird das Abkommen noch bis Ende September gelten. Nach einer Kündigung könnte die USA weiterhin auf die Übermittlung der Daten bestehen und den Fluglinien die Landung verweigern, die Daten nicht herausgeben. Experten gehen jedoch davon aus, dass sich eine Einigung erzielen lassen wird.