Gerichtsurteile zum Arbeitsrecht


 
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Auf dem Foto festgehalten
Ein Beschäftigter, der freiwillig an einem Termin teilnimmt, bei welchem zu Repräsentationszwecken ein Gruppenfoto der Belegschaft angefertigt wird, erklärt damit sein Einverständnis zur Veröffentlichung des Bildes auf den Internetseiten seines Arbeitgebers. Er hat auch nach einer Kündigung keinen Rechtsanspruch darauf, dass das Foto entfernt wird (LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 6 Sa 271/12).