Gerichtsurteile zum Arbeitsrecht


 
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Privates Telefonat im Job ist nicht versichert
Beschäftigte, die an ihrem Arbeitsplatz im Rahmen eines privaten Telefonates einen Unfall erleiden, stehen in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (LSG Hessen, Az.: L 3 U 33/11).
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