Jobs retten statt kündigen

Zehn Fragen zur Kurzarbeit

02.09.2009
Von 
Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.

Arbeitslosigkeit, Weiterbildung und Azubis

8. Was ist, wenn man nach der Kurzarbeit doch arbeitslos wird?

Den Beschäftigten entstehen durch Kurzarbeit keine Nachteile. Die Höhe des Arbeitslosengeldes orientiert sich an dem Gehalt, das der Mitarbeiter ohne Kurzarbeit bekommen hätte.

9. Wie fördert die Regierung Weiterbildung während der Kurzarbeit?

Die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sich an den Weiterbildungskosten während der Zeiten von Kurzarbeit. Die konkrete Höhe liegt zwischen 25 und 80 Prozent der übernahmefähigen Kosten und richtet sich nach Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Person der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.

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10. Gelten die Kurzarbeitsregelungen auch für Auszubildende?

Nein. Das Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsvertrag. Im Ausbildungsvertrag hat sich der Arbeitgeber verpflichtet, die Ausbildung durchzuführen. Nach dem Berufsausbildungsgesetz muss diese auch gewährleistet werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern. Auch das Ausbildungspersonal ist von Kurzarbeit ausgenommen, da dieses für die Schulungen unentbehrlich ist.

Quelle: DGB Rechtsschutz, Einsatz für Arbeit