Unterschiede zu Online-Foren

Wofür der Website-Betreiber geradestehen muss

23.04.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Haftungsgrenzen werden erweitert

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Zimmer-Goertz unterstreicht dieses Urteil die aktuelle Tendenz in der Rechtsprechung, die Grenzen der Haftung im Online-Bereich sehr weit zu ziehen: "Sollte sich die Rechtsansicht des LG Berlin durchsetzen, dann müsste jeder Website-Betreiber jeden einzelnen über einen RSS-Feed bezogenen Beitrag vor der Veröffentlichung auf den eigenen Internetseiten überprüfen, selbst wenn dieser von einer renommierten Quelle stammt."

Als Alternative zur Überprüfung im Einzelfall sieht Rechtsanwalt Zimmer-Goertz die Möglichkeit, die Website so zu gestalten, dass eine hinreichende Distanzierung von Inhalten Dritter gegeben ist. Angesichts der strengen Anforderungen der Gerichte an eine solche Distanzierung, ist diesbezüglich aber die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung empfehlenswert.

In diesem Zusammenhang verweist Zimmer-Goertz u. a. auch auf die entsprechend spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. - www.mittelstands-anwaelte.de. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Mathias Zimmer-Goertz, Rechtsanwalt und DASV-Mitglied, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Uerdinger Straße 90, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211 518989-129, E-Mail: Mathias.Zimmer-Goertz@bblaw.com, Internet: www.beitenburkhardt.com