Rechtliche Aspekte einer Auszeit

Was Sie beim Sabbatical berücksichtigen müssen

28.07.2023
Von 
Hans Königes war bis Dezember 2023 Ressortleiter Jobs & Karriere und damit zuständig für alle Themen rund um Arbeitsmarkt, Jobs, Berufe, Gehälter, Personalmanagement, Recruiting sowie Social Media im Berufsleben.
Viele Beschäftigte wünschen sich ein Sabbatical - endlich mal die Akkus gründlich aufladen und der Arbeitgeber spart obendrein Geld. Trotzdem muss die Auszeit finanziert werden
Immer mehr Deutsche wünschen sich eine längere Pause vom Job.
Immer mehr Deutsche wünschen sich eine längere Pause vom Job.
Foto: gopixa - shutterstock.com

Gestresst, ausgelaugt und völlig fertig: Oft lässt sich im Urlaub der eigene Akku gut wieder aufladen. Doch manchmal reichen die vier bis sechs Wochen Jahresurlaub nicht aus, um mal zur Ruhe zu kommen und durchzuatmen. Immer mehr Deutsche wünschen sich deshalb eine längere Pause vom Job. Eine befristete Auszeit von der Arbeit - auch Sabbatical genannt - kann dann das Richtige sein. Damit dieses Vorhaben gelingt, braucht es einen gewissen Vorlauf. Mit kluger Planung können Erholungsbedürftige sogar Steuern sparen.

Eine beliebte Variante ist der sogenannte befristete Lohnverzicht vor dem Sabbatical, so Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe, kurz VLH. Georgiadis erläutert: Beschäftigte arbeiten in den Monaten vor der geplanten Pause weiter in Vollzeit, bekommen aber nur einen Teil des Gehalts. Den restlichen Teil parkt der Arbeitgeber auf einem sogenannten Zeitwertkonto. Und mit diesem Guthaben kann das Unternehmen den Mitarbeiter während der Auszeit dann bezahlen. Als Vorteil dieses Modell nennt die Steuerexpertin, dass zum Beispiel das auf dem Zeitwertkonto eingezahlte Bruttogehalt in der Ansparphase sozialabgaben- und steuerfrei ist. Arbeitnehmer müssen die Auszahlungen erst dann versteuern, wenn sie ihr Sabbatical beginnen.

"Dann sind die Abzüge auch meistens niedriger, weil ja nicht die vollen Bezüge, sondern nur ein Teil des Gehaltes fließt - und deshalb ist auch der Steuersatz niedriger", kommentiert Georgiadis. Wer seine Auszeit auf diese Art und Weise gestaltet, bleibe außerdem ununterbrochen sozialversichert. Man profitiere auch während des Sabbaticals von den Zuschüssen des Arbeitgebers zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Eine weitere Möglichkeit, eine Auszeit vom Job zu nehmen, ist ein Antrag auf unbezahlten Urlaub. Diese Variante sollte man sich aber gut überlegen. Denn, so Steuerexpertin Georgiadis: "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dann nicht nur komplett ohne Gehalt auskommen, sie verlieren auch die Zuschüsse zu ihrem Sozialversicherungsschutz und müssen die Beiträge zur ihrer Kranken- und Pflegeversicherung selbst bezahlen." Es gäbe einen klitzekleinen Trost: Wer vollständig auf sein Gehalt verzichtet im Sabbatical, der kann dadurch seine Steuerlast senken. Denn wer weniger verdient, der zahlt am Ende auch weniger Steuern."

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