Versicherungsschutz

Wann Freiberufler eine IT-Haftpflicht brauchen

27.10.2009
Von Susann Leder
Ein Haftpflicht-Siegel soll IT-Selbständigen helfen, umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten. Es will verhindern, dass Firmen das Risiko auf den Selbständigen verlagern.

Auftraggeber fordern von IT-Freelancern den Nachweis einer branchenspezifischen Betriebshaftplichtversicherung, um sich von vorneherein unter anderem gegen Leistungsverzögerungen abzusichern. Spezial-Versicherer Hiscox vermeldet, dass die Zahl der ihm gemeldeten Schadenfälle in der IT-Branche im Vergleich der Jahre 2007 und 2008 um 63 Prozent gestiegen ist. Gründe sieht der Versicherer zum einen in der direkten Auswirkung der Finanzkrise, zum anderen im hohen Zeitdruck bei IT-Projekten.

Haftung mit Privatvermögen kann teuer werden

IT-Freiberufler sind in ihrer täglichen Arbeit einem besonderen Risiko ausgesetzt: Sie haften in der Regel unbegrenzt und mit ihrem gesamten Privatvermögen für von ihnen verschuldete Schäden. "Wer eine branchenspezifische Betriebshaftpflichtversicherung hat, positioniert sich im Markt als professioneller Dienstleister", weiß Versicherungsexperte Ralph Günther. "Wir hatten erst kürzlich den Fall, dass ein Auftraggeber den Projektzuschlag vom Versicherungsumfang des Freiberuflers abhängig gemacht hat." Der Geschäftsführer der Exali GmbH rät daher Freelancern, die eine IT-Haftpflicht haben, zum offensiven Marketing in eigener Sache. Und weil Trommeln zum Geschäft gehört, bietet sein Versicherungsportal einen neuen, kostenlosen Service für die Versicherten: das IT-Haftpflicht-Siegel.

Wer sich etwa als Microsoft-Systemspezialist oder SAP-Berater zertifizieren lässt, verkündet dies in der Regel auf seiner Website. Nach dem gleichen Prinzip funktioniert dieses Haftpflicht-Siegel. Es lässt sich als Logo via HTML-Code auf der Website einbinden; der Klick auf das Logo führt automatisch zum öffentlichen Nachweis der IT Betriebshaftpflicht. "So erfahren Auftraggeber, die sich bei der Online-Recherche über in Frage kommende Dienstleister informieren, schon vorab, dass der Freiberufler abgesichert ist." Dazu gehört unter anderem auch der Nachweis hoher Deckungssummen für Vermögensschäden, die in der IT-Branche typischerweise auftreten. Gerade bei kleinen Unternehmen ist die Absicherung von Risiken aus beruflichen Tätigkeiten durch eine IT-Haftpflichtversicherung keinesfalls selbstverständlich.

AGB versus IT-Haftpflicht

Haftungsbegrenzungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind kein Ersatz für eine IT-Haftpflichtversicherung. "Die Rechtsprechung legt viele AGB-Klauseln sehr eng aus, insbesondere wenn sie Haftungsbegrenzungen für die sogenannten Kardinalpflichten (wie zugesagte Funktion einer Software) beinhalten. Mit der Folge, dass die AGB sich nach der Entscheidung durch die Gerichte als unwirksam herausstellen und die gesetzliche Regelung der vollen Haftung gilt" so Erich Hartmann, Rechtsanwalt der Hiscox AG.