Viel Ärger um die PC-Abgabe

24.08.2005
Von Jörg Maurerer

Während es bei den Multifunktionsgeräten nur noch um die Höhe der Abgabe geht, sieht es bei Druckern und PCs anders aus. Hier lehnen die Hersteller Abgaben grundsätzlich ab. "Drucker sind keine Kopiergeräte, sondern Ausgabegeräte. Daher fallen sie nicht unter die Abgabenpflicht", argumentiert Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin der Imaging and Printing Group von HP in Deutschland.

Für Susanne Dehmel, Bereichsleiterin Urheberrecht und Intellectual Property beim Branchenverband Bitkom, gilt Gleiches auch für den PC: Er sei ein Universalgerät, "das alleine nicht zum Kopieren geeignet ist. Man braucht dazu mindestens einen Scanner oder CD-Brenner." Da für CD-Brenner und Scanner bereits Abgaben entrichtet werden müssen, sei auf PCs keine Abgabe mehr notwendig, meint Dehmel.

"Die Verbraucher müssten dann doppelt bezahlen", bestätigt Martina Seidl, Rechtsanwältin bei Fujitsu-Siemens Computers. Der größte deutsche PC-Anbieter führt seit geraumer Zeit einen Musterprozess über die PC-Abgabe gegen die VG Wort. "Das Arbeitsergebnis von PCs sind Bits und Bytes, daher ist die Abgabe nicht durch den Paragrafen 54a des heutigen Urheberrechtsgesetzes abgedeckt", so Seidl. Dessen Modernisierung sei zudem überfällig.

Ganz anders sieht das naturgemäß die VG Wort, die bei ihrem Kampf um die Vergütung der Urheber die geballte Macht der IT-Industrie gegen sich hat. Bislang sind die Rechteschützer vor Gericht aber immer als Sieger hervorgegangen. "Die Abgabe auf Drucker und PCs ist rechtens", erklärt Frank Thoms, stellvertretender Geschäftsführer der VG Wort. Schließlich bestehe ein Kopiergerät, für das die Pauschale erhoben werde, aus den Komponenten Scanner, Drucker und Recheneinheit. "Trennt man das Ganze, sind analog auch für die Einzelkomponenten Abgaben fällig."Saugen, speichern, drucken

Thoms verweist zudem auf eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) von 2001. Diese zeige, dass Drucker von rund zwei Dritteln der Befragten genutzt werden, um urheberrechtlich geschützte Werke zu vervielfältigen. "Die Texte werden aus dem Internet auf die Festplatte des PC kopiert und dann ausgedruckt", argumentiert der VG-Wort-Manager. Im Urheberrechtsgesetz sei die Rede von "Ablichtung oder Verfahren gleichartiger Wirkung" - daher fallen für Thoms auch PCs und Drucker unter die Abgabenpflicht.

Chronik der Urteile