Webinar zur Rechtslage
Gegenüber der COMPUTERWOCHE hat sich die IBM ansonsten nicht weiter zur Sachlage geäußert. Ähnlich ist die Situation in den USA. Bis auf die zitierte Aussage gibt es bislang keine weiteren Einlassungen dazu, dass Anwender, die zPrime nutzen, damit gegen Lizenzvereinbarungen verstoßen. Trotzdem scheinen Anwender so verunsichert zu sein, dass der CEO von Neon, Lacy Edwards, am 23. September 2009 ein Webinar abhielt, um anstehende Rechtsfragen zu klären (siehe Kasten "Erhebliche Einsparungen"). Ihm zur Seite standen der Software-Forensikexperte Stephen Heffner, Chairman von Pennington Systems, und Wayne Webb, seines Zeichens Anwalt für Patenrecht und geistiges Eigentum bei der Kanzlei Bracewell & Giuliani, LLP. Das Podcast des Webinars kann auf der Unternehmens-Website von Neon abgehört werden.
Neon-CEO Edwards betonte, die übliche Lizenzvereinbarung von Neon würde alle Kunden gegen Ansprüche schadlos halten, die auf der Verletzung von Rechten Dritter basieren. Voraussetzung: zPrime darf nur in unveränderter Form und in Übereinstimmung mit den Produktspezifikationen genutzt werden. Diese Lizenzvereinbarung würde ferner gewährleisten, dass Rechte Dritter an intellektuellem Eigentum nicht verletzt werden, sagte Edwards weiter. (jm)