Compliance, BDSG, Urheberrecht

Mitarbeiterdatenschutz in IT-Projekten

11.07.2013
Von Andreas Bögemann

Achtung Nutzungsrechte!

Vergleichsweise einfach zu regeln ist die unternehmensinterne Nutzung von Inhalten, die Mitarbeiter erstellt haben oder an denen sie die Rechte besitzen. Die Verwertung von in der Arbeitszeit erstellten Inhalten, wie Artikeln, Programmcode und ähnlichem, ist meist schon im Arbeitsvertrag geregelt, die Rechtsabtretung üblich.

Anders verhält es sich bei der Verwendung eines Mitarbeiterfotos im internen sozialen Netzwerk. Dies ist nur mit Einwilligung des Mitarbeiters rechtlich unbedenklich, selbst wenn das Bild für das Unternehmen bereits zu einem anderen Zweck erstellt wurde, zum Beispiel für einen Mitarbeiterausweis. Bei frühzeitiger Einbindung des Mitarbeiters und Einholung einer Erlaubnis bei Information über die Verwendung ist die Einwilligung meist schnell erteilt. Eine persönliche Anfrage ist hierbei einer einfachen Checkbox vorzuziehen. Auch eine freiwillige Aktion mit Fotosession kann motivieren!

Fazit

Die Beispiele aus den Anwendungsbereichen Mitarbeiterdatenschutz und Urheberrecht im Unternehmen haben gezeigt, dass bei IT-Projekten, die den internen Einsatz von Web 2.0-Technologien zum Ziel haben, auch rechtliche Herausforderungen zu bestehen sind. Einmal aufgesetzt, können Zugriffsrechte zwar meist noch in späten Projektphasen wieder justiert werden. Geplante Nutzungsmuster und Arbeitsabläufe sind jedoch häufig elementarer Bestandteil eines IT-Systems und lassen sich nur mit großem Aufwand in späten Projektphasen ändern, wenn sie datenschutz- oder urheberrechtlich problematisch sind. Die Einbindung eines erfahrenen Beraters kann hier viele Probleme von Beginn an vermeiden helfen. Der Vertrauensverlust, den ein Unternehmen gegenüber seinen Mitarbeitern erleiden kann, wiegt schwer, so dass die Investition lohnt.

Es gilt, gemeinsam eine sinnvolle Balance zwischen der Nutzung neuer Technologien und dem Daten- und Urheberrechtsschutz der Mitarbeiter zu finden. Dazu sollten die Beteiligten von Anfang an in die Projekte einbezogen werden, um Bedenken zu adressieren und Lösungen zu finden. Dann überwiegt der Nutzen sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeiter. (sh)