Kein Rechtsanspruch, aber faktische Bindungswirkung

Letter of Intent - unverzichtbar bei Großprojekten

10.06.2009
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Was im Vorfeld zum Abschluss wirtschaftlich wichtiger Verträge zu beachten ist und warum der Letter of Intent immer mehr an Bedeutung gewinnt, sagt Wolfgang Nebel.

Im Vorfeld zum Abschluss wirtschaftlich bedeutsamer Verträge wollen die Beteiligten sehr häufig das Ergebnis ihrer bisherigen Verhandlungen als auch die weitere Vorgehensweise schriftlich fixieren. Insbesondere bei Unternehmenskäufen und -beteiligungen, bei großen Bauvorhaben, der Gründung von Joint Ventures und bei Großaufträgen geschieht dies regelmäßig durch entsprechende Erklärungen, die mit der Bezeichnung "Letter of Intent" überschrieben werden.

Quelle: Fotolia, L. Jerry
Quelle: Fotolia, L. Jerry
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Sowohl die Bezeichnung als auch die inhaltliche Ausgestaltung eines Letter of Intent (kurz LOI genannt) sind in der Praxis sehr häufig unterschiedlich. Auch Begriffe wie "Proposal Letter" oder "Memorandum of Understanding" (MoU) finden oft gleichbedeutend Verwendung.

Einseitige Erklärung

Der Letter of Intent stellt eine Absichtserklärung dar, die ein Partner eines eventuellen künftigen Vertrages gegenüber dem anderen (potenziellen) Partner abgibt. Inhalt des Letter of Intent ist vom Grundsatz her die Erklärung, demnächst mit einem bestimmten Partner einen bestimmten Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen abschließen zu wollen. Dabei handelt es sich um eine einseitige Erklärung, die gegenüber dem anderen Verhandlungspartner erfolgt (deshalb heißt es auch "Letter" und nicht etwa "Agreement").

In aller Regel geben beide bzw. mehrere potenzielle Vertragspartner wechselseitig entsprechende Erklärungen ab oder unterzeichnen gemeinsam eine entsprechende Vereinbarung. Auf diese Weise dokumentieren sie ihre Vertragsbereitschaft und die Tatsache der aktuell miteinander geführten Verhandlungen.

Gleichzeitig wollen die Beteiligten aber auch deutlich zum Ausdruck bringen, dass auf jeden Fall noch weitere Verhandlungen über den (künftigen) Vertragsinhalt erforderlich sind, bevor der angestrebte Vertrag selbst unterzeichnet werden kann.

In der Praxis enthält ein Letter of Intent meistens sowohl rechtlich unverbindliche als auch bindende Elemente.