Kleine Firmen risikieren großen Ärger mit dem Finanzamt

13.07.2006

Auch bei der Aufbewahrung der steuerrelevanten Daten zeigten sich laut Befragung Defizite. Firmen müssen hierbei die "Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme" (GoBS) und die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU) beachten. Danach müssen sie digitale Unterlagen wie Lohnabrechnungen sechs Jahre oder Jahresabschlüsse zehn Jahre lang revisionssicher speichern und sicherstellen, dass die Dokumente sich maschinell auswerten lassen (siehe auch "Zehn Regeln für die Archivierung gemäß den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Daten (GDPdU)"). In der Praxis verwalten 40 Prozent der Unternehmen ihre Unterlagen aber noch auf Papier, 53 Prozent von ihnen könnten ihre Daten dem Steuerprüfer nicht elektronisch zur Verfügung stellen, obwohl die elektronische Steuerprüfung 2006 zum Regelfall werden wird. (as)