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Im BGH-Finale

Klarer Sieg für die Hartplatzhelden

29.10.2010
Wem gehört der Fußball? Die Bilder von Amateurspielen gehören jedenfalls nicht dem Verband, entschied nun der BGH und gab der Internet-Plattform Hartplatzhelden.de Recht.

Es war ein Sieg in letzter Instanz: Vor dem Bundesgerichtshof hatten die "Hartplatzhelden" im Streit mit dem Württembergischen Fußballverband (WFV) endlich Erfolg. Nach dem Urteil vom Donnerstag darf das Internetportal Videoaufnahmen von Amateurspielen veröffentlichen. Der Verband wollte das als unerlaubte gewerbliche Verwertung verbieten lassen.

Der Journalist Oliver Fritsch, selbst nebenberuflich als Trainer in der Landesliga tätig, hatte das Portal vor vier Jahren gegründet. Die Idee: Besucher von Amateurspielen können ihre Videoaufnahmen ins Internet stellen. Meist sind es einzelne Spielszenen von ein bis anderthalb Minuten Länge, oft in eher ruckeliger Qualität - Bilder, die kaum ein Fernsehsender zeigen würde, von Spielen, über die höchstens die Lokalzeitung berichtet, wenn überhaupt.

Die Videos kann man kostenlos anschauen, die Seite finanziert sich durch Werbung, theoretisch jedenfalls: Derzeit sind vor allem Spendenaufrufe zu finden. Dennoch waren die Bilder dem WFV ein Dorn im Auge: Der Verband erstelle die Spielpläne, bilde Schiedsrichter aus und halte den Betrieb am Laufen, sagte der stellvertretende Vorsitzende Michael Hurler. Deshalb dürfe nur der Verband die Filmaufnahmen verwerten. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Stuttgart hatte der WFV mit seiner Klage Erfolg.

Nun aber, vor dem BGH, folgte die entscheidende Niederlage: Es gebe kein ausschließliches Recht an der Verwertung von Fußballspielen, entschied das höchste Zivilgericht. Der Verband wolle einen umfangreichen "Event-Schutz", sagte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung. Die Vorschriften des Wettbewerbsrechts seien jedoch in diesem Fall nicht einschlägig. Der Verband könnte sich die Verwertung auch sichern, indem er den Besuchern im Stadion Videoaufnahmen verbiete.