Private Internet-Nutzung im Unternehmen

Klare Regeln sparen Zeit und Geld

15.10.2003
Von von Heide

So kostet die Webwasher Content Security Management Suite (CSM) beispielsweise 30 Euro pro Arbeitsplatz und Jahr - bei einer Laufzeit von drei Jahren und 1000 Nutzern.

Die „Big-Brother“-Maßnahmen sind rechtlich heikel: „Gesetzliche Regelungen, die sich ausdrücklich auf den Umgang mit Internet und E-Mail am Arbeitsplatz sowie auf die Kontrolle dieser Nutzung beziehen, gibt es nicht“, konstatiert der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom). Die Rechte und Pflichten in diesem Bereich bestimmen sich daher in erster Linie anhand von arbeitsvertraglichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen - falls ein Betriebsrat besteht. Eventuelle Handlungsoptionen hängen deshalb davon ab, ob dem Arbeitnehmer die private Nutzung der Informations- und Kommunikationstechniken gestattet ist oder nicht.

Tipps für die Praxis

Die Bitkom-Tipps in Kürze: Will der Arbeitgeber vermeiden, dass er den weitgehenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen von TKG und TDDSG unterliegt, kann er die private Nutzung von Internet und E-Mail verbieten. Dies sollte er im Arbeitsvertrag beziehungsweise in internen Richtlinien regeln.

Doch es gilt: keine Regel ohne Ausnahme. Denn auch beim Verbot, Internet und E-Mail privat zu nutzen, ist die „dienstlich motivierte Privatnutzung“ regelmäßig zulässig. Es gelten hier die gleichen Grundsätze wie beim Verbot einer privaten Nutzung des Telefons. „Dienstlich motivierte Privatnutzung liegt dann vor, wenn die Notwendigkeit der Kommunikation aus Umständen resultiert, die in der Sphäre des Arbeitgebers begründet sind und deren Gestattung sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ableitet“, so Bitkom.

Einschränkung empfohlen