Fragile Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

24.04.2003
Von 
Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.

Wedde: Um zu verhindern, dass Mitarbeiter privaten Interessen im Netz nachgehen, können Arbeitgeber Seiten sperren, die zum Beispiel in der Adresse einen Bezug zu Sex, News oder MP3 haben. Das ist rechtlich in Ordnung, vorausgesetzt, die Mitarbeiter werden darüber informiert. Kritischer wird es, wenn die Unternehmen nichts sperren, aber im Hintergrund beobachten, welche Seiten sich die Mitarbeiter im Internet anschauen.

CW: Warum verbieten Firmen ihren Mitarbeitern, das Internet auch privat zu nutzen?

Wedde: Ich kenne Firmen, die die Privatnutzung aufgrund der gesetzlichen Lage verbieten: Nach dem Telekommunikationsrecht werden sie zu Providern, wenn sie die Privatnutzung des Internets zulassen. Wer wie die Telekom ohnehin Provider ist, hat damit kein Problem. Anderen ist es aufgrund der strikten Datenschutzvorkehrungen zu teuer.

CW: Gibt es noch weitere Gründe für ein Verbot der privaten Internet-Nutzung?

Wedde: Ich glaube nicht, dass die Mehrheit der Unternehmen ihre Mitarbeiter kontrollieren will. Die Mehrheit weiß, dass heimliche Kontrollen nicht nur juristisch unzulässig sind, sondern sich auf das Betriebsklima auswirken. Allerdings fürchten Arbeitgeber sehr wohl den Imageschaden, wenn etwa auf einem betrieblichen Server verbotenes pornografisches Material entdeckt würde. Nicht zu unterschätzen ist auch die Virenproblematik. Das Argument hingegen, dass Beschäftigte den Großteil ihrer Arbeitszeit damit verbringen, im Internet zu surfen, transportieren oft die Anbieter der Kontrollprogramme. Wenn das in einem Unternehmen wirklich möglich ist, gibt es ein massives Management-Problem.

CW: Mit welchen Folgen muss der Mitarbeiter rechnen, der sich nicht an das Verbot der privaten Nutzung von Internet und E-Mail hält?