Fragile Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

24.04.2003
Von 
Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.

Wedde: Wird die unzulässige Privatnutzung vom Arbeitgeber mit legalen Mitteln festgestellt, sind im Einzelfall persönliche Konsequenzen wie eine Abmahnung und eine anschließende Kündigung möglich. CW: Sind Leistungskontrollen erlaubt? Wedde: Der Arbeitgeber kann die Leistung der Beschäftigen kontrollieren, solange er da-rüber informiert. Allerdings darf keine Totalkontrolle stattfinden, außer in Sicherheitsbereichen. Wenn ich von unzulässiger Totalkontrolle von Leistung und Verhalten spreche, habe ich immer das Bild von der Kamera vor Augen, die einzelne Arbeitnehmer den ganzen Tag filmt. Das sind unzulässige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen.

CW: Was ist rechtlich eindeutig unzulässig?

Wedde: Diese Frage ist schwierig zu beantworten, weil eine Rechtsprechung zum Thema E-Mail und Internet erst entsteht. Es gibt aber eine analog anzuwendende fundierte Rechtsprechung zur Telefon- und Videoüberwachung, die restriktiv ist: Heimliche Telefon- und Videoüberwachung greift in die Grundrechte ein und ist darum unzulässig. Sie ist nur in besonders gelagerten Fällen erlaubt, darf nie verdeckt geschehen beziehungsweise nur, wenn der Arbeitgeber keine andere Möglichkeit hat, den gleichen Effekt zu erzielen. Wenn man das auf die Kontrolle von Internet und E-Mail überträgt, darf der Arbeitgeber in bestimmten Situationen schon kontrollieren, aber nur, wenn er es vorher anzeigt. So dürfen Arbeitnehmer in Call-Centern nur in der Einarbeitungsphase überwacht werden. Entsprechendes gilt für Stichproben bei E-Mails.

CW: Ist den Unternehmen bewusst, dass sie sich mit dem Einsatz von Kontrollprogrammen oft am Rande der Legalität bewegen?

Wedde: Oft wird eine Software eingekauft und einfach eingesetzt, zumal im Handbuch steht, dass alles legal sei. Aber das ist es bei Spy-Software eben nicht, sie ist wie das berühmte Messer, mit dem man Obst schälen, aber auch jemanden töten kann.Vielen Unternehmen ist aber nicht klar, in welch trübem rechtlichen Fahrwasser sie sich bewegen.

CW: Wie können sich Mitarbeiter gegen eine heimliche Überwachung wehren?