Die Schonfrist ist vorbei

Fiskus macht ernst mit der digitalen Betriebsprüfung

30.01.2003
Von von Stefan

Abschließend lässt sich festhalten, dass neben den GDPdU noch andere Vorgaben, insbesondere die des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer), in einem Archivierungsprojekt Beachtung finden sollten. Noch wichtiger ist der zu erwartende Mehrwert. Ein erfolgreiches Archivierungsprojekt ist durch den Zusatznutzen gekennzeichnet, der sich in den optimierten Unternehmensabläufen widerspiegelt. Eine plattformunabhängige und von Migrationen im Produktivsystem weitgehend unabhängige Archivierungslösung muss die entscheidende Zielvorgabe sein. (uk)

Checkliste zum download (pdf, 177KB)

* Stefan Groß, Diplom-Kaufmann und Steuerberater bei der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner GbR in München, ist Leiter des Arbeitskreises Recht und Steuern beim VOI (www.voi.de).