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Factoring macht offene Forderungen zu Bargeld

08.10.2008
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Factoring-Form bestimmt Ausfallrisiko

Man unterscheidet verschiedene Factoring-Formen: nach dem Leistungsumfang, nach der Art der Forderungsabtretung und Sonderformen.

Differenziert man nach dem Leistungsumfang, lassen sich zum Ersten echtes und unechtes Factoring unterscheiden. Beim "echten Factoring" übernimmt der Factor das Delkredererisiko, beim "unechten Factoring" nicht. In Deutschland wird überwiegend echtes Factoring praktiziert. Zum Zweiten gibt es das "Fälligkeits-Factoring", auch "Maturity Factoring" genannt. Bei dieser Variante nutzt der Factoring-Kunde also die Vorteile der vollständigen Risikoabsicherung und der Entlastung beim Debitoren-Management, verzichtet aber auf die sofortige Zahlung des Kaufpreises. Zum Dritten kann sich der Kunde für das "Eigenservice-Factoring" entscheiden, auch "Bulk Factoring" oder "Inhouse Factoring" genannt. Hier übernimmt der Forderungsinhaber zwar das Delkredererisiko, schränkt die Dienstleistungen aber stark ein: Die Debitorenbuchhaltung einschließlich Mahnwesen verbleibt beim Factoring-Kunden. Mit dem Einzug der Forderung wird der Factor lediglich nach Abschluss des außergerichtlichen Mahnverfahrens beauftragt.

Der Schuldner muss nicht alles wissen

Differenziert man nach der Art der Forderungsabtretung, kann man offenes, stilles und halb-offenes Factoring unterscheiden. Beim "offenen Factoring" wird der Schuldner (Debitor) darüber informiert, dass die Forderung gegen ihn abgetreten wurde; Zahlungen auf die Forderung mit schuldbefreiender Wirkung sind folglich nur an den Factor möglich. Anders beim "stillen Factoring": Hier wird der Schuldner nicht über die Forderungsabtretung informiert; diese bleibt für ihn unsichtbar. Die Forderung kann folglich nicht verifiziert werden. Hierin liegt ein nicht zu unterschätzendes Risiko für den Forderungsinhaber: Der Kunde könnte ihm in betrügerischer Absicht nicht existente Forderungen zum Kauf anbieten. Um dieses Risiko zu begrenzen, arbeitet ein Factor beim stillen Verfahren nur mit erstklassigen Kunden zusammen. Ein Kompromiss aus offener und stiller Forderungsabtretung ist das "halb-offene Factoring". Hier wird der Schuldner zwar nicht über die Forderungsabtretung informiert, aber man nennt ihm ein Zahlkonto beziehungsweise eine Bankverbindung des Factors, an die er zu zahlen hat. Damit wird sichergestellt, dass die Zahlung möglichst direkt den Forderungsinhaber erreicht.