Firmengründung im Eiltempo

EU will bürokratische Hürden für den Mittelstand abbauen

30.06.2008

Neue Rechtsvorschriften in vier Bereichen

  1. Eine neue allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung in Bezug auf staatliche Beihilfen wird Verfahren vereinfachen und Kosten sparen. Durch sie können KMU mehr staatliche Hilfen erhalten und sich leichter Mittel für Bildung, Forschung und Entwicklung, Umweltschutz und anderes erschließen.

  2. Durch das neue Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Société privée européenne - SPE) können in allen Mitgliedstaaten Europäische Privatgesellschaften gegründet werden, die nach denselben Grundsätzen arbeiten. Diese neue Art der Rechtsform wurde entwickelt, weil für grenzüberschreitend tätige KMU heutzutage sehr kostspielige Verpflichtungen bestehen; sie müssen bislang in jedem Mitgliedstaat, in dem sie tätig werden wollen, Tochterunternehmen mit jeweils unterschiedlicher Rechtsform gründen. Die SPE würde in der Praxis bedeuten, dass für ein KMU ein und dieselbe Rechtsform ausreicht, gleichgültig ob es nur in seinem eigenen Mitgliedstaat oder auch in anderen tätig ist. Die Entscheidung für die SPE erspart den Unternehmern Zeit und Geld für Rechtsberatung, Management und Verwaltung.

  3. Ein neuer Vorschlag über die Mehrwertsteuer wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bieten, für lokal erbrachte Dienstleistungen ermäßigte Mehrwertsteuersätze zu erheben; dazu gehören auch personalintensive Dienstleistungen, die hauptsächlich von kleinen und mittleren Unternehmen erbracht werden.

  4. Eine für 2009 vorgesehene Änderung der Richtlinie über Zahlungsverzögerungen soll dazu beitragen, dass die KMU innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist von 30 Tagen ihr Geld erhalten.

Firmengründung in einer Woche

Die Entwicklung und Durchführung politischer Maßnahmen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten orientiert sich an 10 Grundsätzen, wie etwa daran, dass Unternehmer, die Konkurs angemeldet haben, eine zweite Chance bekommen sollten, dass der Zugang zu Finanzmitteln erleichtert wird und dass die KMU in die Lage versetzt werden, Umweltprobleme in Geschäftschancen.

Über die bereits bestehende Zusage hinaus, den Verwaltungsaufwand bis zum Jahr 2012 um 25 Prozent zu reduzieren, sollte der Zeitbedarf zur Gründung eines neuen Unternehmens eine Woche nicht überschreiten, die Höchstdauer zur Erteilung von Unternehmenslizenzen und -zulassungen sollte einen Monat betragen und es sollte zentrale Anlaufstellen geben, die bei Neugründungen und Personaleinstellungen weiterhelfen.

Soweit praktikabel, wird die Kommission künftig in unternehmensrelevanten Verordnungen, Entscheidungen und Beschlüssen ein konkretes Datum für deren Inkrafttreten angeben. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, ähnliche Maßnahmen zu treffen.