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Die Maßnahmen gegen den Terror im Überblick

09.07.2007

Bereits beschlossen sind:

- Digitale Passbilder und Fingerabdrücke: Auf Reisepässen werden neben dem digitalen Passfoto bei neu ausgestellten Pässen von November 2007 an auch die Fingerabdrücke der Inhabers elektronisch gespeichert. Die Polizei darf im Eilfall bei einem konkreten Ermittlungsverfahren online Passfotos von Verdächtigen bei den Meldebehörden abrufen.

- Anti-Terror-Datei: Seit dem 30. März 2007 können Polizei und Geheimdienste auf die gemeinsame Datei zugreifen. Gespeichert sind Informationen über Familienstand, Religionszugehörigkeit, Bildungsabschlüsse, Bankverbindungen oder Waffenbesitz von Terroristen und verdächtigen Personen.

- Terrorismusabwehrzentrum: Seit Dezember 2004 arbeiten im "Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum" in Berlin-Treptow rund 200 Spezialisten der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zusammen.

- Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetz: Damit wurden die auf fünf Jahre befristeten Anti-Terror-Gesetze der rot-grünen Regierung um fünf Jahre verlängert. Nach den Anschlägen in den USA waren Ende 2001 und Anfang 2002 zahlreiche Sicherheitsgesetze erlassen worden. Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt (BKA) erhielten mehr Kompetenzen. Auskünfte von Postdienstleistern, Banken und Flugunternehmen sollen Finanztransfers von Terrorgruppen offen legen. Die Bundespolizei darf seither Sicherheitskräfte in Flugzeugen (Sky Marshalls) einsetzen. Die Überprüfungen im Luftverkehr wurden verschärft. Auch Anhänger ausländischer Terrorgruppen können jetzt verfolgt werden. Das Religionsprivileg wurde gestrichen. Damit sind extremistische Religionsgemeinschaften nicht mehr durch das Vereinsgesetz geschützt. Das Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetz fügte weiter Verschärfungen an. (dpa/ajf)

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