Wichtiges für Aufsteiger
Sie sind aufgestiegen? Wunderbar. Dann ist erst einmal ist großer Jubel angesagt. Wer zunächst Führungskraft im Angestelltenverhältnis war und dann zum Geschäftsführer aufsteigt, der bekommt einen neuen Vertrag. Aber Vorsicht: Der Aufsteiger verliert damit seinen Kündigungsschutz. "In diesem Fall sollte man ein ruhendes Arbeitsverhältnis vereinbaren", erklärt Hauptvogel. Wird der Geschäftsführer dann entlassen, greift wieder das Angestelltenverhältnis und damit auch der Kündigungsschutz.
Freistellung von der Arbeit
Generell kann ein Arbeitnehmer geltend machen, während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses tatsächlich beschäftigt zu werden. Das gilt im Prinzip auch während der Kündigungsfrist. "Kündigt man einem Geschäftsführer oder Aufsichtsrat, muss man ja trotzdem die Kündigungsfrist einhalten", sagt Hauptvogel. Einige Wochen muss der Manager also weiterhin beschäftigt werden.
"Die Firma hat aber meistens kein Interesse, dass der Betreffende weiterhin die Fäden in der Hand hat", sagt Hauptvogel. Wie im Falle des geschassten Nokia Siemens Networks-Finanzvorstands Marco Schröter (jetzt umbenannt in Nokia Solutions and Networks). Er klagte nach seiner Entlassung und musste vom Unternehmen weiterbeschäftigt werden. Schließlich hatte er noch einen laufenden Vertrag und konnte nicht einfach so von einem Tag auf den anderen gefeuert werden. "Rechtlich gesehen überwiegt nach der Rechtsprechung aber in der Regel das Interesse des Arbeitgebers an einer Freistellung", sagt Hauptvogel. "Und für den Arbeitnehmer ist es ja auch nicht schlecht, schließlich bekommt er weiterhin sein Geld."
Organe sollten allerdings darauf achten, dass sie bei einer Freistellung sofort aus dem Handelsregister gelöscht werden. "Sonst besteht die Gefahr, dass sie solange verantwortlich und haftbar gemacht werden, wie sie im Handelsregister geführt werden", warnt Hauptvogel. Das kann böse ausgehen.
Änderung der Eigentümerstruktur
Eine Situation, die einigen bekannt vorkommen dürfte: Man fühlt sich als Vorstand in einem Unternehmen wohl und das Business läuft gut. Auf einmal übernimmt ein Investor die Zügel und die schöne Atmosphäre ist dahin. "Das sieht man immer wieder vor allem in Familienunternehmen: Familienmitglieder verkaufen ihre Anteile an einen Investor", sagt Hauptvogel. Das kann zu Spannungen führen. Hat ein Entscheider vorher gut verhandelt, kann er sich in solchen Situationen mit der Change-of-Control-Klausel mit Sonderkündigungsrecht retten. Ändert sich die Eigentümerstruktur, darf dann der Manager kündigen. Den neuen Eigentümer muss er nicht ertragen. Hat er noch klüger verhandelt, bekommt er sogar seine Restvergütung.
Altersvorsorge
Stelle weg, Betriebsrente weg? Das muss nicht sein. Mit cleveren Tricks können sich Entscheider auch die Altersversorgung erhalten. "Normalerweise ist die Betriebsrente weg, wenn man das Unternehmen verlässt", sagt Hauptvogel. "Außer, man ist länger als fünf Jahre angestellt, dann bleibt sie auch beim Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten", sagt er. Die Ansprüche werden, wie der Jurist in Gesetzesdeutsch formuliert, "unverfallbar". Nur leider werden gerade Vorstände wie die Trainer einer Fußballmannschaft allzu schnell ersetzt. Länger als fünf Jahre in einer Firma zu bleiben, fällt manchmal schwer. Was also tun?
Zum einen können Manager eine Direktversicherung abschließen, die leicht von Unternehmen zu Unternehmen portabel ist. Die Betriebsrente wandert quasi mit. Zum anderen können Manager auch vertraglich aushandeln, dass ihre Ansprüche ab dem ersten Tag als "unverfallbar" behandelt werden und nicht erst nach fünf Jahren. Manager, Geschäftsführer und Co. sollten ihre Arbeitsverträge also genau prüfen, bevor sie sie abschließen.
- Ausgleich für den Job
Die Mehrheit der Führungskräfte führt einen bewussten Lebensstil, um fit für den Job zu sein (60 Prozent). Das ergab eine Umfrage von Heidrick & Struggles unter 1.225 Managern. - Ständige Erreichbarkeit
Das Diensthandy ist zumeist auch am Abend an (77 Prozent). Dies gilt vielen als Notwendigkeit. Hier scheint Job vor Ausgleich zu gehen. - Hände weg von Junk-Food
Bei der Ernährung achten die Manager stärker auf sich. 72 Prozent ernähren sich bewusst gesund. - Wenig Raucher
Nur zehn Prozent der Befragten sind Raucher. - Party Disziplin
Ausgelassenes Feiern scheint die Ausnahme. 83 Prozent der Manager passen bei beruflichen Abendveranstaltungen den richtigen Moment ab, um zu gehen. - Ein Mütze voll Schlaf
Sie tun das zum Beispiel für ausreichenden Schlaf: 42 Prozent der Führungskräfte schlafen pro Nacht 5 bis 6 Stunden, 55 Prozent 7 bis 8 Stunden während der Woche. - Sportskanone Manager
Lediglich neun Prozent der Führungskräfte treiben keinen Sport. - Joggen
Am beliebtesten sind Sportarten, die einen geringen zeitlichen und organisatorischen Aufwand erfordern. 593 der 1225 Umfrageteilnehmer joggen. Foto: Warren Goldswain - Fotolia.com - Fitness-Training im Studio
Am beliebtesaten sind Sportarten, die einen geringen zeitlichen und organisatorischen Aufwand erfordern. 593 der 1225 Umfrageteilnehmer joggen. - Radfahren
Rund 400 der Befragten steigen in ihrer Freizeit regelmäßig aufs Rad. - Schwimmen
Auch Schwimmen ist beliebt und wird von 233 Managern regelmäßig betrieben. - Golf
Die Prestigesportart liegt nur auf Platz sechs (194 Manager). - Yoga
149 Umfrageteilnehmer praktizieren regelmäßig Yoga, Pilates und Entspannungsübungen. - Tennis
132 Teilnehmer spielen regelmäßig Tennis. - Segeln
Segeln oder andere Wassersportarten sind bei 108 Befragten beliebt. - Fußball
91 Manager suchen regelmäßig den Ausgleich durch Ballsportarten wie Fußball, Handball und Basketball.