CDs kopieren ohne Staatsanwalt

31.07.2006
Von Dorothea Friedrich

Vorsicht bei kostenlosen Downloads

Legale Musik-Websites sind leicht zu erkennen: Hier ist der Download meist kostenpflichtig. Steht Musik gratis zur Verfügung, sollte man lieber die Finger davon lassen - besonders, wenn die Lieder anderswo Geld kosten. Häufig ist dann unklar, ob die Songs urheberrechtlich geschützt sind. Vorsicht ist auch bei Tauschbörsen geboten, für deren Nutzung man eine spezielle Software auf dem Rechner installieren muss. Um diese Börsen zu nutzen, muss man Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer seine eigenen
Musikdateien öffnet, kann damit urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich machen. Und das ist strafbar.

Wer eine offensichtlich unrechtmäßig erstellte Kopie weiter vervielfältigt, bewegt sich außerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das gilt etwa für Kopien von kopiergeschützten Original-CDs oder MP3-Dateien von fremden Festplatten. Gebrannte Spielfilme sollten Nutzer deswegen immer misstrauisch machen - nahezu alle DVDs enthalten nämlich einen Kopierschutz. Auch wer sich eine eigene Internetseite anlegt, muss auf das Urheberrecht achten. So schön es sein kann, Filme oder Firmenpräsentationen mit Musik zu untermalen oder das Lieblingslied spielen zu lassen - Vorsicht ist angebracht. Die entsprechenden Rechte sind bei der Gema zu erwerben. Das gilt auch für Podcasts, die immer beliebteren selbst produzierten Radiosendungen, die man im Netz herunter laden kann.

Auch auf Bildern können Rechte liegen – auch wenn sie schnell von einer Website kopiert und auf der eigenen eingefügt sind. Aufgepasst werden sollte zudem bei Landkartenausschnitten: Wer den Anfahrtsweg zur Firma oder einer Veranstaltung zeigen will, sollte lieber selbst eine Skizze machen - denn natürlich haben auch die Kartenverlage geschützte Rechte an ihren Landkarten.