CDs kopieren ohne Staatsanwalt

31.07.2006
Von Dorothea Friedrich
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Mediene.V. (Bitkom) hat Tipps für das rechtlich unbedenkliche private Kopieren von CDs herausgegeben.

Dabei gilt grundsätzlich das aktuelle Urheberrecht, das sich nicht wesentlich von der früheren Gesetzgebung unterscheidet. Alle Rechte liegen demnach weiter beim Urheber eines Werkes, zum Beispiel einem Musiker oder dem Rechteinhaber. Der Gesetzgeber hat für potenzielle Kopiergeräte und -medien, etwa DVD-Brenner und Rohlinge, ein pauschales Vergütungssystem geschaffen. So bezahlt in Deutschland jeder Käufer eines Brenners eine Pauschale in Höhe von 9,21 Euro. Für jede leere CD werden rund zehn Cent fällig. Über Verwertungsgesellschaften - wie die Gema für Musik und die VG Wort für Texte - werden die Beträge dann an die Urheber weitergeleitet.Wer also zu Hause eine CD kopiert, hat bereits Geld an den Urheber bezahlt. Doch unbegrenztes Kopieren ist nicht erlaubt.

Einige wenige Kopien sind unproblematisch. Wer einen Musik-Mix für den privaten Gebrauch brennen will oder eine Sicherungskopie anfertigt, darf dies auch künftig tun. Allerdings ist nur eine geringe Anzahl von Kopien für den persönlichen Bedarf zulässig. Eine feste Grenze gibt es hier nicht. Man muss über die Originale verfügen und sich diese legal besorgt haben. Ebenfalls in Ordnung ist es, sich die Original-CD eines Bekannten selbst zu brennen.

Originale, die einen Kopierschutz enthalten, dürfen nur analog kopiert werden - zum Beispiel von der CD auf eine Kassette. Der Inhalt darf also nicht digital auf eine andere CD kopiert werden. Wer versucht, den Kopierschutz bewusst zu umgehen, macht sich strafbar. Dann drohen mindestens Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.