ITC-Entscheidung

Apple erringt nur kleinen Patenterfolg gegen HTC

20.12.2011
Im Patentkrieg der Smartphone-Hersteller hat Apple einen kleinen Erfolg gegen den Konkurrenten HTC errungen.

Die US-Handelsbehörde ITC verhängte ein Einfuhrverbot gegen HTC-Geräte, die eine von Apple patentierte Technologie einsetzen. Es gilt vom 19. April kommenden Jahres an. Allerdings blieb von zehn Patenten, die Apple ursprünglich ins Feld geführt hatte, in der am späten Montag verkündeten Entscheidung nur eines übrig. Daher sprach der taiwanische HTC-Konzern in einer Reaktion seinerseits von einem Sieg.

Auch das betroffene Patent (US-Patentnummer 5946647) verletzt HTC nach Ansicht der International Trade Commission (ITC) nur bei einer wesentlichen Funktion: Wenn Daten wie etwa Email-Adressen oder Telefonnummern bei der Anzeige erkannt und hervorgehoben werden, damit man sie nutzen kann. Zuvor hatte der zuständige ITC-Richter noch zwei Patentverstöße erkannt, die gesamte Kommission revidierte jedoch seine Entscheidung. Die Verkündung des Urteils war in den vergangenen Wochen zweimal verschoben worden. Auch HTC hat eine Patentklage gegen Apple bei der ITC laufen.

Die ITC ist befugt, bei Patentverstößen die Einfuhr von Produkten in die USA zu verbieten. Da praktisch die gesamte Elektronik inzwischen in Asien produziert wird, ist das eine große Gefahr für jedes Unternehmen. Mit einem breit angelegten Verletzungsurteil hätte Apple eine mächtige Waffe auch gegen andere rivalisierender Smartphone-Hersteller in der Hand gehabt.

Der Streit von Apple und HTC ist Teil eines großen Patentkrieges, bei dem es um die Vormachtstellung bei den boomenden Smartphones und Tablet-Computern geht. Apple hat es mit seinen Klagen insbesondere auf Geräte abgesehen, die mit dem Google-Betriebssystem Android laufen.

Android ist mit rund 50 Prozent Marktanteil die führende Smartphone-Plattform. Apple wirft den Herstellern vor, bei seinem Erfolgshandy iPhone abgekupfert zu haben. Sie reagierten mit zahlreichen Gegenklagen.

Neben HTC kämpft Apple unter anderem auch mit Samsung und Motorola. Es gibt zahlreiche Gerichtsverfahren von Australien bis Deutschland. So soll heute vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht Samsungs Berufung gegen den Verkaufsstopp für seinen Tablet-Computer Galaxy Tab verhandelt werden. (dpa/tc)